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Aktuelle Nachrichten | Melichar, Tina | 25.07.2014 – 08.08.2014

Schankerlaubnis für Vereinsfeste bzw. sonstige Veranstaltungen

Die Festsaison ist inzwischen in vollem Gange und auch die nächsten Wochen werden im Ort und der Umgebung noch einige Veranstaltungen sein.

Aus diesem Grund weisen wir darauf hin, dass für Vereinsfeste bzw. sonstige Veranstaltungen, an denen alkoholische Getränke gegen Entgelt abgegeben werden, nach § 12 des Gaststättengesetzes eine vorübergehende Gestattung zum Betrieb einer Schank- und Speisewirtschaft beantragt werden muss.

Diese Anträge sollten mindestens 14 Tage vor Beginn der Veranstaltung im Rathaus, Zimmer 8, Herr Schneider (Tel. 07046/9620-11) gestellt werden.

Dabei sind genaue Angaben über den Termin, die Dauer der Veranstaltung, den Anlass, die örtliche Lage und ob Musik angeboten wird, zu machen.