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Aktuelle Nachrichten | Melichar, Tina | 30.01.2015 – 13.02.2015

Öffentliche Bekanntmachung der Haushaltssatzung der Gemeinde Pfaffenhofen für das Haushaltsjahr 2015

Aufgrund von § 79 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg in der Fassung vom 24.07.2000 (GBl.S.582) hat der Gemeinderat am 17. Dezember 2014 folgen-de Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2015 beschlossen:

 

§ 1 Haushaltsplan

 

Der Haushaltsplan wird festgesetzt mit

 

1. den Einnahmen und Ausgaben in Höhe von je 5.705.700 €

    davon

    im Verwaltungshaushalt                                     5.109.100 €

    im Vermögenshaushalt                                          596.600 €

 

2. dem Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahme für

    Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen

    (Kreditermächtigung) in Höhe von                                                                                        0 €

 

3. dem Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen

    in Höhe von                                                                       0 €

 

§ 2 Kassenkreditermächtigung

 

Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird auf                                                                             400.000 €

festgesetzt.

 

§ 3 Realsteuerhebesätze

 

Die Hebesätze werden festgesetzt

 

1. für die Grundsteuer

    a) für die land- u. forstwirtschaftlichen Betriebe

         (Grundsteuer A) auf                                             380 v.H.

 

    b) für die Grundstücke (Grundsteuer B) auf                                                                                 390 v.H.

 

2. für die Gewerbesteuer auf                                        350 v.H.

    der Steuermessbeträge.

 

Pfaffenhofen, den 17. Dezember 2014

gez. Böhringer

Bürgermeister

  

Hinweis:

Eine etwaige Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften der Gemeinde-ordnung für Baden-Württemberg (GemO) oder aufgrund der GemO beim Zu-standekommen dieser Satzung wird nach § 4 Abs. 4 GemO unbeachtlich, wenn sie nicht schriftlich innerhalb eines Jahres seit der Bekanntmachung dieser Satzung gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden ist; der Sachverhalt, der die Verletzung begründen soll, ist zu bezeichnen. Dies gilt nicht, wenn die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung oder die Be-kanntmachung der Satzung verletzt worden sind.

 

Öffentliche Auslegung des Haushaltsplans 2015

 

Das Landratsamt Heilbronn als zuständige Rechtsaufsichtsbehörde hat mit Erlass vom 20. Januar 2015 die Gesetzmäßigkeit der Haushaltssatzung für das Haus-haltsjahr 2015 bestätigt.

 

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2015 liegt in der Zeit von Montag, 2. Februar 2015 bis einschließlich Dienstag, 10. Februar 2015 während der üblichen Öffnungszeiten im Foyer des Rathauses zur Einsichtnahme öffentlich aus.

 

Pfaffenhofen, den 30. Januar 2015

gez. Böhringer

Bürgermeister