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Aktuelle Nachrichten | Ries, Sylvia | 15.09.2017 – 22.09.2017

Wahlscheinantrag per Internet

Zur Bundestagswahl am 24.09.2017 können Wahlscheine neben den herkömmlichen Beantragungsarten persönlich oder schriftlich (Telefax, E-Mail) auch durch sonstige dokumentierbare elektronische Übermittlung beantragt werden.

 

Wir bieten für Sie zur Bundestagswahl die Beantragung eines Wahlscheines per Internet auf unserer Homepage www.pfaffenhofen-wuertt.de an. Auf der Startseite gelangen Sie über den Punkt Wahlen direkt zum Link zur Onlinebeantragung von Briefwahlunterlagen.

 

Beim Aufruf des Links erhalten Sie ein Erfassungsformular für Ihre Antragsdaten. Die Daten auf Ihrer Wahlbenachrichtigung müssen Sie in das Antragsformular eintragen. Ihnen steht es offen, sich die Unterlagen nach Hause oder an eine abweichende Versandanschrift senden zu lassen. Ihre Antragsdaten werden verschlüsselt über das Internet in eine Sammeldatei zur Abarbeitung übertragen. Sollten Ihre Antragsdaten nicht mit unserem dialogisierten Wählerverzeichnis übereinstimmen, erhalten Sie automatisch einen Hinweis.

 

Der Wahlschein und die Briefwahlunterlagen werden Ihnen von uns anschließend per Amtsbote oder Post zugestellt. Für die automatische Prüfung Ihrer Daten benötigen wir unter anderem zwingend die Eingabe Ihrer Wahlbezirks- und Wählernummer. Sollten Sie Ihre Wahlbenachrichtigung nicht vorliegen haben, können Sie auch formlos per E-mail an ema@pfaffenhofen-wuertt.de einen Wahlschein beantragen. In diesem Fall müssen Sie Ihren Familiennamen, Ihre Vornamen, Ihr Geburtsdatum und Ihre Wohnanschrift angeben.

 

Bei Fragen zum Antragsverfahren wenden Sie sich bitte an Frau Matschkowiak, Tel.: 07046/9620-22, E-Mail: ema@pfaffenhofen-wuertt.de.

 

Hinweis zur Beschaffenheit der Stimmzettel

Wir weisen darauf hin, dass bei allen Stimmzetteln zur Bundestagswahl in der oberen rechten Ecke eine Lochung angebracht ist. Diese Lochung dient als Tasthilfe für sehbehinderte und blinde Menschen.

 

Schablone für sehbehinderte und blinde Menschen

Zur Wahl des 19. Deutschen Bundestags am 24. September 2017 sind alle Wahlberechtigten zur Stimmabgabe aufgerufen. Wie kann die Stimme unabhängig von fremder Hilfe abgegeben werden, wenn man wegen schlechten Sehens die Wahlunterlagen selbst nicht lesen kann?

 

Zur gleichberechtigten Teilnahme an der Bundestagswahl bieten die Blinden- und Sehbehindertenverbände kostenlos die Zusendung von sogenannten Stimmzettelschablonen an. Die Stimmzettel werden in die Schablonen gelegt.

 

Die Felder für die „Kreuzchen“ sind in der Schablone ausgespart. Auf der Schablone sind in großer tastbarer Schrift Erläuterungen angebracht. Zusammen mit der Schablone wird – ebenfalls kostenlos – eine Audio-CD ausgeliefert. Die CD kann mit handelsüblichen CD-Playern abgespielt werden. Auf dieser CD wird die Benutzung der Schablone erklärt. Außerdem wird der Inhalt des Stimmzettels vollständig aufgesprochen.

 

Sind Sie selbst stark seheingeschränkt? Kennen Sie Personen, die sich für dieses Angebot interessieren? Dann fordern Sie die Schablone und eine Audio-CD mit der Aufsprache des Inhalts des amtlichen Stimmzettels kostenlos bei den Blinden- und Sehbehindertenverbänden an unter Telefon: 0761/36122.