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Aktuelle Nachrichten | Ries, Sylvia | 21.09.2017 – 24.09.2017

Bundestagswahl 2017

Hinweise zur Briefwahl

 

Für die Bundestagswahl am kommenden Sonntag, 24. September 2017 können Sie Ihre Stimme auch per Briefwahl abgeben. Briefwahlunterlagen können im Wahlamt (Rathaus, Zimmer 1) persönlich, schriftlich oder elektronisch beantragt werden. Bitte bringen Sie zur Beantragung Ihre Wahlbenachrichtigung bzw. eine schriftliche Vollmacht, sofern Sie Unterlagen für andere beantragen, mit.

 

Briefwahlunterlagen können bis spätestens Freitag, 22. September 2017, 18:00 Uhr im Rathaus, Zimmer 1, beantragt werden.

 

Wer glaubhaft macht, die beantragten Briefwahlunterlagen nicht erhalten zu haben, kann am Samstag, 23. September 2017 von 10:00 Uhr bis 12:00 Uhr Ersatzunterlagen bei der Gemeindebehörde (Rathaus, Zimmer 1) beantragen.

 

Bei nachweislich plötzlicher Erkrankung, die ein Aufsuchen des Wahllokals unmöglich macht, können Briefwahlunterlagen am Wahlsonntag, 24. September 2017, bis 15:00 Uhr im Rathaus Pfaffenhofen beantragt werden.

 

Ihr Wahlbrief mit dem Stimmzettel muss bis spätestens Sonntag, 24. September 2017, 18:00 Uhr bei der auf dem Wahlbrief angegebenen Adresse (Gemeinde Pfaffenhofen, Rodbachstr. 15, 74397 Pfaffenhofen) eingegangen sein, um berücksichtigt werden zu können.

 

 

Wahlscheinantrag bequem per Internet

 

Zur Bundestagswahl am 24.09.2017 können Wahlscheine neben den herkömmlichen Beantragungsarten persönlich oder schriftlich (Telefax, E-Mail) auch durch sonstige dokumentierbare elektronische Übermittlung beantragt werden.

 

Wir bieten für Sie zur Bundestagswahl die Beantragung eines Wahlscheines per Internet auf unserer Homepage www.pfaffenhofen-wuertt.de an. Auf der Startseite gelangen Sie über den Punkt Wahlen direkt zum Link zur Onlinebeantragung von Briefwahlunterlagen.

 

Die Onlinebeantragung von Briefwahlunterlagen ist bis Freitag 24.09.2017, 18:00 Uhr, möglich.

 

Beim Aufruf des Links erhalten Sie ein Erfassungsformular für Ihre Antragsdaten. Die Daten auf Ihrer Wahlbenachrichtigung müssen Sie in das Antragsformular eintragen. Ihnen steht es offen, sich die Unterlagen nach Hause oder an eine abweichende Versandanschrift senden zu lassen. Ihre Antragsdaten werden verschlüsselt über das Internet in eine Sammeldatei zur Abarbeitung übertragen. Sollten Ihre Antragsdaten nicht mit unserem dialogisierten Wählerverzeichnis übereinstimmen, erhalten Sie automatisch einen Hinweis.

 

Der Wahlschein und die Briefwahlunterlagen werden Ihnen von uns anschließend per Amtsbote oder Post zugestellt. Für die automatische Prüfung Ihrer Daten benötigen wir unter anderem zwingend die Eingabe Ihrer Wahlbezirks- und Wählernummer. Sollten Sie Ihre Wahlbenachrichtigung nicht vorliegen haben, können Sie auch formlos per E-mail an ema@pfaffenhofen-wuertt.de einen Wahlschein beantragen. In diesem Fall müssen Sie Ihren Familiennamen, Ihre Vornamen, Ihr Geburtsdatum und Ihre Wohnanschrift angeben.

 

Bei Fragen zum Antragsverfahren wenden Sie sich an das Wahlamt (Frau Matschkowiak, Tel.: 07046/9620-22, E-Mail: ema@pfaffenhofen-wuertt.de).

 

 

Wahlergebnisse

 

Das vorläufige Wahlergebnis von Pfaffenhofen können Sie am Sonntagabend auf unserer Homepage www.pfaffenhofen-wuertt.de oder im Schaukasten am Rathaus entnehmen.