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Aktuelle Nachrichten | Ries, Sylvia | 07.12.2017 – 15.12.2017

Gesplittete Abwassergebühr

Änderungen bei der versiegelten Grundstücksfläche 

 

Die Abwassergebühr wird seit 2010 getrennt nach Schmutzwasseranteil und Niederschlagswasser erhoben.

 

Die Schmutzwassergebühr wird nach der verbrauchten Frischwassermenge sowie das als Brauchwasser im Haushalt genutzte Niederschlagswasser berechnet.

 

Berechnungsgrundlage für die Niederschlagswassergebühr ist die versiegelte und angeschlossene Grundstücksfläche.

 

Die versiegelten Flächen wurden 2011 für alle damals bebauten Grundstücke erhoben. Bei einer Neubebauung wird der Grundstückseigentümer von der Gemeinde angeschrieben. 

 

Änderungen, die Sie an Ihren versiegelten Grundstücksflächen vorgenommen haben (zum Beispiel: Errichtung eines Carports, Überdachung der Terrassenfläche, Pflasterung der Hoffläche) sind der Gemeindeverwaltung Pfaffenhofen entsprechend zu melden.

 

Ein Änderungsbogen zur Meldung der geänderten Flächenversiegelung ist im Rathaus erhältlich oder kann unter www.pfaffenhofen-wuertt.de/Virtuelles Rathaus/Formulare heruntergeladen werden. In diesem Jahr vorgenommene Änderungen an den versiegelten Flächen werden erst ab dem Folgejahr berücksichtigt.

 

Die Gemeindeverwaltung wird die versiegelten Flächen immer wieder stichprobenartig kontrollieren.