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Aktuelle Nachrichten | Ries, Sylvia | 07.12.2017 – 15.12.2017
Feststellung und öffentliche Auslegung der Jahresrechnung 2016
Die Jahresrechnung der Gemeinde ist das Ergebnis der Haushaltswirtschaft einschließlich der Vermögens- und Schuldenstände zu Beginn und Ende des Haushaltsjahres. Sie ist das formelle und inhaltliche Gegenstück zur Haushaltssatzung und zum Haushaltsplan. In der Jahresrechnung ist Rechenschaft darüber abzulegen, inwieweit die Haushaltssatzung einschließlich des Haushaltsplans von der Verwaltung eingehalten wurde und ob bei Abweichungen die rechtlichen Voraussetzungen eingehalten wurden.
Die Jahresrechnung setzt sich aus dem kassenmäßigen Abschluss, der Haushaltsrechnung, der Vermögensrechnung und den Anlagen zur Jahresrechnung zusammen.
Der Gemeinderat hat die, von der Verwaltung erstellte Jahresrechnung, innerhalb eines Jahres nach Ende des Haushaltsjahres festzustellen. Der Feststellungsbeschluss des Gemeinderats ist der Rechtsaufsichtsbehörde mitzuteilen.
Von der Verwaltung ist gegenüber dem Gemeinderat Rechenschaft über die Bewirtschaftung im Rechnungsjahr abzulegen. Der Gemeinderat hat die Jahresrechnung in öffentlicher Sitzung festzustellen. Dieser Beschluss über die Feststellung der Jahresrechnung ist ortsüblich bekannt zu geben und die Jahresrechnung mit dem Rechenschaftsbericht an 7 Tagen öffentlich auszulegen.
Der Gemeinderat der Gemeinde Pfaffenhofen hat gemäß § 95 der Gemeindeordnung in seiner Sitzung am 22. November 2017 die Jahresrechnung 2016 festgestellt.
Die Jahresrechnung und der Rechenschaftsbericht 2016 liegen von Montag, 11. Dezember 2017 bis einschließlich Dienstag, 19. Dezember 2017 im Rathaus, Foyer, öffentlich aus.
Der Gemeinderat hat die Jahresrechnung 2017 wie folgt festgestellt:
1. Dem Rechenschaftsbericht 2016 sowie den Anlagen wird zugestimmt.
2. Die in der Jahresrechnung 2016 ausgewiesenen und dargestellten über- und
außer-planmäßigen Ausgaben werden genehmigt.
3. Die Jahresrechnung 2016 wird mit folgenden Abschlusszahlen festgestellt:
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Verwaltungshaushalt |
Vermögenshaushalt |
Gesamthaushalt |
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1. Soll-Einnahmen |
5.489.626,27 € |
729.437,07 € |
6.219.063,34 € |
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0,00 € |
0,00 € |
0,00 € |
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5.489.626,27 € |
729.437,07 € |
6.219.063,34 € |
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0,00 € |
11.400,00 € |
11.400,00 € |
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5.489.626,27 € |
718.037,07 € |
6.207.663,34 € |
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5.529.626,27 € |
806.437,07 € |
6.336.063,34 € |
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0,00 € |
0,00 € |
0,00 € |
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5.529.626,27 € |
806.437,07 € |
6.336.063,34 € |
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40.000,00 € |
88.400,00 € |
128.400,00 € |
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5.489.626,27 € |
718.037,07 € |
6.207.663,34 € |
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0,00 € |
0,00 € |
0,00 € |
Der kassenmäßige Abschluss wird mit einer Ist-Mehreinnahme von 664.712,32 € festgestellt.
5. Die Vermögensrechnung wird zum 31.12.2016 wie folgt festgestellt:
Kapitalvermögen (ohne Zweckverbände)
26.857,18 €
Beteiligung „Bürgerenergiegenossenschaft Zabergäu“
200,00 €
Beteiligung Neckar Netze GmbH & Co. KG
103.714,53 €
Geldanlagen
0,00 €
Darlehen
93.949,99 €
Allgemeine Rücklage
727.491,06 €
6. Die Vermögensübersicht (kostenrechnende Einrichtungen
ohne Zweckverbände) wird zum 31.12.2016 festgestellt mit 2.901.763 €.