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Aktuelle Nachrichten | Mauch, Jonas | 07.12.2020 – 11.12.2020

Grundsteuer – was beim Eigentumswechsel zu beachten ist

Die Gemeinde Pfaffenhofen erhebt für die in ihrem Gebiet liegenden Grundstücke eine Grundsteuer nach dem Grundsteuergesetz.

Grundlage für die Berechnung der Grundsteuer sind die vom Finanzamt im Einheitswert – und Grundsteuermessbescheid festgesetzten Beträge. Diese Bescheide des Finanzamtes bleiben so lange rechtskräftig, bis ein neuer Einheitswertbescheid vorliegt.

Wird ein Grundstück im Laufe eines Jahres veräußert, so erfolgt eine Zurechnungsfortschreibung durch das Finanzamt. Diese wird jeweils am 01. Januar des auf den Vertrag und die Übergabe folgenden Kalenderjahres durchgeführt. Der bisherige Eigentümer ist so lange zur Zahlung der Grundsteuer an die Gemeinde verpflichtet, bis der neue Steuermessbescheid des Finanzamtes vorliegt. Andere, im Vertrag getroffene Vereinbarungen, haben nur privatrechtliche Bedeutung für die Verrechnung der Grundsteuer zwischen dem bisherigen und dem neuen Eigentümer. Sie berühren die Zahlungspflicht (Steuerschuld) gegenüber der Gemeinde nicht. Sobald der neue Steuermessbescheid des Finanzamtes dem neuen Eigentümer vorliegt, wird die Grundsteuer dem Erwerber ab dem Fortschreibungszeitpunkt nachgerechnet und der Verkäufer erhält eine entsprechende Erstattung.