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Aktuelle Nachrichten | Ries, Sylvia | 09.04.2021 – 16.04.2021

Gesplittete Abwassergebühr

Änderungen bei der versiegelten Grundstücksfläche

 

Die Abwassergebühr wird seit 2010 getrennt nach Schmutzwasseranteil und Niederschlagswasser erhoben. Die Schmutzwassergebühr wird nach der verbrauchten Frischwassermenge sowie das als Brauchwasser im Haushalt genutzte Niederschlagswasser berechnet. Berechnungsgrundlage für die Niederschlagswassergebühr ist die versiegelte und angeschlossene Grundstücksfläche. Die versiegelten Flächen wurden 2011 für alle damals bebauten Grundstücke erhoben. Bei einer Neubebauung wird der Grundstückseigentümer von der Gemeinde angeschrieben.

 

Änderungen, die Sie an Ihren versiegelten Grundstücksflächen vorgenommen haben (zum Beispiel: Errichtung eines Carports, Überdachung der Terrassenfläche, Pflasterung der Hoffläche) sind der Gemeindeverwaltung Pfaffenhofen entsprechend zu melden.

 

Ein Änderungsbogen zur Meldung der geänderten Flächenversiegelung ist im Rathaus erhältlich oder kann unter www.pfaffenhofen-wuertt.de/Virtuelles Rathaus/Formulare heruntergeladen werden. In diesem Jahr vorgenommene Änderungen an den versiegelten Flächen werden erst ab dem Folgejahr berücksichtigt.

 

Die Gemeindeverwaltung wird die versiegelten Flächen immer wieder stichprobenartig kontrollieren.

 

 

Brauchwasserzisternen
 

Bei Brauchwasserzisternen unterliegt das als Brauchwasser verwendete Niederschlagswasser ebenfalls der Gebührenpflicht.

 

Zur Ermittlung der Abwassermenge kann ein Zwischenzähler eingebaut werden. Für diesen Zähler muss eine monatliche Grundgebühr entrichtet werden. Wird kein Zwischenzähler eingebaut, wird das durch die Brauchwasserzisterne anfallende Schmutzwasser pauschal mit 8 cbm/Jahr für jede im Haushalt mit Erstwohnsitz gemeldet Person berechnet.

 

Weitere Informationen und Änderungsbögen zur gesplitteten Abwassergebühr erhalten Sie bei Frau Köhler: Tel.: 07046/9620-23, E-Mail: stefanie.koehler@pfaffenhofen-wuertt.de.