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Aktuelle Nachrichten | Ries, Sylvia | 16.04.2021 – 23.04.2021

Gemeinderatssitzung am 21.04.2021

Die nächste Sitzung des Gemeinderats findet am Mittwoch, 21. April 2021, um 19.30 Uhr wegen der Coronavirus-Krise in der Wilhelm-Widmaier-Halle statt.

Die Wilhelm-Widmaier-Halle wurde als Tagungsort gewählt, da dort die Möglichkeiten gegeben sind, den notwendigen Abstand zu wahren, um Infektionen möglichst zu vermeiden.

Zuhörer werden gebeten in Abständen Platz zu nehmen und eine MUND-NASEN-MASKE zu tragen.

 

Tagesordnung:

 

1. Bekanntgabe der nichtöffentlichen Beschlüsse vom 24.03.2021


2. Kommunales Energiemanagement


3. Vorhabenbezogener Bebauungsplan mit Vorhaben- und Erschließungsplan

„Langwiesen IV“ des Zweckverbandes Wirtschaftsförderung Zabergäu

hier: Sachstandsbericht


4. Vergabe von Bauplätzen im Baugebiet „Gehrn Erweiterung West“


5. Gigabitregion Heilbronn-Franken

hier: Beitritt zur Kooperation mit der Deutschen GigaNetz GmbH


6. Amtseinsetzung von Frau Bürgermeisterin Carmen Kieninger
a) Festlegung des Termins der Amtseinsetzung
b) Wahl eines Gemeinderatsmitglieds für die Vereidigung und Verpflichtung der Bürgermeisterin


7. Baugesuche
a) Nutzungsänderung einer bestehenden Scheune in ein Wohngebäude, Blumenstraße 20, Flst. 1196, Markung Pfaffenhofen
b) Anbau Garage an bestehende Garage und bestehendes Carport, Entengasse 1, Flst. 137/3, Markung Pfaffenhofen
c) Neubau Einfamilienhaus mit Doppelgarage, Mittlere Gehrnstraße 23, Flst, 4947, Markung Pfaffenhofen
d) Umbau einer Scheune zu einem Zweifamilienhaus, Mühlstraße 29, Flst. 2689, Markung Pfaffenhofen


8. Bekanntgaben und Sonstiges

 

Im Anschluss findet die nichtöffentliche Sitzung statt

 

gez. Böhringer

Bürgermeister

 

Informationen zur Gemeinderatssitzung am Mittwoch, 21. April 2021

Alle Besucher sind zum Tragen einer Mund-Nasen-Maske verpflichtet. Bitte gehen Sie auf direktem Weg zu den vorgesehenen Sitzplätzen. Die Stühle für Besucher sind mit Abstand voneinander aufgestellt. Wir bitten Sie, diese wie vorgesehen stehen zu lassen. Halten Sie zu allen anwesenden Personen einen Abstand von mindestens 1,5 m ein.

Ein Zutrittsverbot zur Wilhelm-Widmaier-Halle gilt für:

  • Personen, die in Kontakt zu einer infizierten Person stehen oder standen, wenn seit dem Kontakt mit einer infizierten Person noch nicht 14 Tage vergangen sind, oder
  • die sich innerhalb der vorausgegangenen 14 Tage im Ausland aufgehalten haben und
  • für Personen mit Symptomen eines Atemwegsinfekts oder erhöhter Temperatur.