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Aktuelle Nachrichten | Ries, Sylvia | 16.07.2021 – 23.07.2021

Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum 2022

Förderung von privaten und gewerblichen Bau- und Sanierungsmaßnahmen in Weiler
- Antragstellung bis 20.08.2021 -
 

Weiler ist seit einigen Jahren in das Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR) des Landes Baden-Württemberg aufgenommen.

Es konnten bereits verschiedene öffentliche und private Bau- und Sanierungsmaßnahmen in Weiler gefördert und somit eine Aufwertung der Bausubstanz und des Wohnumfeldes erreicht werden. Das Förderprogramm des Landes wird auch 2022 fortgesetzt.

 

Das ELR
Mit dem ELR hat das Land Baden-Württemberg ein umfassendes Förderangebot für die strukturelle Entwicklung ländlich geprägter Dörfer und Gemeinden geschaffen. Gefördert werden Projekte, die lebendige Ortskerne erhalten, zeitgemäßes Wohnen und Arbeiten ermöglichen, eine wohnortnahe Versorgung mit Waren und Dienstleistungen sichern sowie zukunftsfähige Arbeitsplätze schaffen. Ziel des Jahresprogramms 2022 ist, Impulse zur innerörtlichen Entwicklung und Aktivierung der Ortskerne zu setzen. Projektträger und Zuwendungsempfangende können neben den Kommunen beispielsweise auch Vereine, Unternehmen und Privatpersonen sein.

 

Wo liegen die Förderschwerpunkte?
Im Förderschwerpunkt Grundversorgung steht die Sicherung der örtlichen Grundversorgung mit Waren und Dienstleistungen des täglichen bis wöchentlichen Bedarfs im Vordergrund. Gefördert werden unter anderem Dorfgasthäuser, Dorfläden, Metzgereien, Bäckereien und Handwerksbetriebe. Zur Grundversorgung können auch Arztpraxen, Apotheken und andere Dienstleistungen im Gesundheitsbereich gehören. Investitionen von Kleinstunternehmen der Grundversorgung und für Einrichtungen für lokale Basisdienstleistungen können mit einem erhöhten Fördersatz von bis zu 30 % (ggf. 35 % bei zusätzlichem CO2-Speicherzuschlag) gefördert werden.

Im Förderschwerpunkt Wohnen/Innenentwicklung werden die Erhaltung und Stärkung der Ortskerne insbesondere durch Umnutzung vorhandener Bausubstanz, Maßnahmen zur Erreichung zeitgemäßer Wohnverhältnisse (umfassende Modernisierungen); innerörtliche Nachverdichtung (ortsbildprägende Neubauten in Baulücken); Verbesserung des Wohnumfeldes, Entflechtung unverträglicher Gemengelagen sowie die Neuordnung mit Baureifmachung von Grundstücken gefördert. Bei eigengenutzten wohnraumbezogenen Projekten liegt der Regelfördersatz bei 30 %. Der Höchstbetrag pro Wohneinheit beträgt grundsätzlich 20.000 € (Modernisierung/Neubau), bei Umnutzungen bis zu 50.000 €. Für den Förderschwerpunkt Wohnen/Innenentwicklung wird etwa die Hälfte der zur Verfügung stehenden Mittel im Jahresprogramm 2022 eingesetzt.

Im Förderschwerpunkt Arbeiten werden vorrangig Projekte unterstützt, die zur Entflechtung störender Gemengelagen im Ortskern beitragen. Darüber hinaus sind Projekte von kleinen und mittleren Unternehmen, die zum Erhalt der dezentralen Wirtschaftsstruktur sowie zur Sicherung und Schaffung von zukunftsfähigen Arbeitsplätzen beitragen, förderfähig.

 

CO2-Speicherzuschlag
Wer bei Projekten überwiegend ressourcenschonende, CO2 bindende Baustoffe im Tragwerk wie z.B. Holz einsetzt, kann grundsätzlich einen Förderzuschlag von 5 %-Punkten auf den Regelfördersatz und eine erhöhte Maximalförderung bekommen, sofern dies nach beihilferechtlichen Bestimmungen möglich ist.

 

Antragsverfahren
Förderanträge sind bis spätestens 20.08.2021 bei der Gemeinde Pfaffenhofen einzureichen.

 

Für die Antragsstellung werden folgende Unterlagen benötigt:

- Antragsformular

- Projektbeschreibung

- Pläne der Baumaßnahme

- Lageplan

- Kostenvoranschlag

 

Über die Förderung der Projekte entscheidet das Regierungspräsidium Stuttgart im Frühjahr 2022. Ein Baubeginn ist erst nach Erhalt des Förderbescheids möglich. Es können nur Projekte zur Förderung vorgeschlagen werden, die zeitnah im Anschluss an die Förderentscheidung im Frühjahr 2022 umgesetzt und davor nicht begonnen worden sind.

 

Bei Interesse sollten Sie sich zeitnah mit der Gemeindeverwaltung in Verbindung setzen, um eine mögliche Förderung und Antragsstellung abzustimmen. Ansprechpartnerin ist Frau Rustler (Tel.: 9620-21, E-Mail: Sylvia.Rustler@Pfaffenhofen-Wuertt.de)

 

Weitere allgemeine Informationen über die Fördervorrausetzungen, die Förderhöhe und das Verfahren zur Antragstellung finden Sie unter https://mlr.baden-wuerttemberg.de/de/unsere-themen/laendlicher-raum/foerderung/elr/ oder unter Info Antragstellung bei https://rp.baden-wuerttemberg.de/Themen/Land/ELR/Seiten/ELR-Antragstellung.aspx