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Aktuelle Nachrichten | Ries, Sylvia | 17.09.2021 – 24.09.2021

Gemeinderatssitzung am 22.09.2021

Die nächste Sitzung des Gemeinderats findet am Mittwoch, 22. September 2021, um 19.30 Uhr wegen der Coronavirus-Krise in der Wilhelm-Widmaier-Halle statt.

Die Wilhelm-Widmaier-Halle wurde als Tagungsort gewählt, da dort die Möglichkeiten gegeben sind, den notwendigen Abstand zu wahren, um Infektionen möglichst zu vermeiden.

Zuhörer werden gebeten in Abständen Platz zu nehmen und eine MUND-NASEN-MASKE zu tragen.

 

Tagesordnung:

 

1. Bekanntgabe der nichtöffentlichen Beschlüsse vom 28.07.2021

 

2. Einwohnerfragestunde

 

3. Sanierung Dach Aussegnungshalle Friedhof Weiler

hier: Vergabe der Arbeiten

 

4. Förderprogramm für die Anschaffung von mobilen Luftfiltergeräten und CO2-Sensoren in Schule und Kindertagesstätten

 

5. Weiteres Vorgehen bei der Vergabe von Bauplätzen im Baugebiet „Gehrn Erweiterung West“ ab 2022

 

6. Kindergartenbedarfsplanung

hier: Fortschreibung

 

7. Baugesuche

a) Einbau einer Gaube, Obere Gehrnstraße 23, Flst. 4747, Markung Pfaffenhofen

b) Neubau von zwei Dachgauben, Asternweg 20, Flst. 50/4, Markung Weiler

c) Dachausbau mit Einbau einer Dachgaube, Kernerstraße 5, Flst. 323/4, Markung Weiler

d) Errichtung von Dachgauben auf der Nord- und Südseite, Kernerstraße 12, Flst. 400/2, Markung Weiler

 

8. Genehmigung von Spenden

9. Bekanntgaben und Sonstiges

 

Im Anschluss findet die nichtöffentliche Sitzung statt.

 

gez. Carmen Kieninger

Bürgermeisterin

 

Informationen zur Gemeinderatssitzung am Mittwoch, 22. September 2021

Alle Besucher sind zum Tragen einer Mund-Nasen-Maske verpflichtet. Bitte gehen Sie auf direktem Weg zu den vorgesehenen Sitzplätzen. Die Stühle für Besucher sind mit Abstand voneinander aufgestellt. Wir bitten Sie, diese wie vorgesehen stehen zu lassen. Halten Sie zu allen anwesenden Personen einen Abstand von mindestens 1,5 m ein.

Ein Zutrittsverbot zur Wilhelm-Widmaier-Halle gilt für:

  • Personen, die in Kontakt zu einer infizierten Person stehen oder standen, wenn seit dem Kontakt mit einer infizierten Person noch nicht 14 Tage vergangen sind, oder
  • die sich innerhalb der vorausgegangenen 14 Tage im Ausland aufgehalten haben und
  • für Personen mit Symptomen eines Atemwegsinfekts oder erhöhter Temperatur.