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Aktuelle Nachrichten | Ries, Sylvia | 19.11.2021 – 26.11.2021

Haltung von Hunden

Die Gemeinde Pfaffenhofen macht darauf aufmerksam, dass die Haltung von Hunden angemeldet werden muss.

Wer einen über drei Monate alten Hund hält, ist verpflichtet, diesen innerhalb eines Monats nach Beginn der Hundehaltung – spätestens aber, nachdem der Hund drei Monate alt geworden ist, anzumelden.

Ein Hundehalter, der von einer anderen Gemeinde zuzieht, ist ebenfalls dazu verpflichtet, seinen Hund anzumelden, auch wenn die Haltung schon am bisherigen Wohnort versteuert worden ist.

Endet die Hundehaltung, so ist dies ebenfalls innerhalb eines Monats anzuzeigen. Die Steuermarke ist bei der Abmeldung abzugeben. Wird ein Hund veräußert, so ist dies unter Angabe von Name und Anschrift des Erwerbers zu melden.

Wer die rechtzeitige An- bzw. Abmeldung der Hundehaltung vorlässig oder leichtfertig unterlässt, handelt ordnungswidrig. Diese Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße geahndet werden.

Es wird darauf hingewiesen, dass Hundehalter verpflichtet sind, die Steuermarke sichtbar am Hund zu befestigen.

Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an das Bürgermeisteramt Pfaffenhofen, Zimmer Nr. 1, Frau Matschkowiak, Tel. 07046/9620-22 oder per Email Esther.Matschkowiak@pfaffenhofen-wuertt.de