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Aktuelle Nachrichten | Ries, Sylvia | 22.07.2022 – 11.08.2022

Führerschein Umtausch Umtausch von „Altführerscheinen“ in EU-Kartenführerschein.

Pflichtumtausch

Durch Bundesratsbeschluss sind alle vor dem 19. Januar 2013 ausgestellten Führerscheine umzutauschen. Hintergrund ist, dass alle Führerscheine EU-weit vereinheitlicht und fälschungssicher gemacht werden sollen.

 

Alle Führerscheine werden dann künftig in einer Datenbank erfasst, um Missbrauch zu vermeiden.

 

Demnach sind Führerscheine, die bis einschließlich 31. Dezember 1998 ausgestellt wurden, in Abhängigkeit vom Geburtsjahr des Fahrerlaubnisinhabers wie folgt umzutauschen:

 

vor 1953: Umtausch bis 19. Januar 2033
1953 bis 1958: Umtausch bis 19. Juli 2022
1959 bis 1964: Umtausch bis 19. Januar 2023
1965 bis 1970: Umtausch bis 19. Januar 2024
1971 oder später: Umtausch bis 19. Januar 2025


Bei Führerscheinen mit Ausstellungsdatum ab dem 1. Januar 1999 gilt das Ausstellungsjahr des Führerscheins:

 

1999 bis 2001: Umtausch bis 19. Januar 2026
2002 bis 2004: Umtausch bis 19. Januar 2027
2005 bis 2007: Umtausch bis 19. Januar 2028
2008: Umtausch bis 19. Januar 2029
2009: Umtausch bis 19. Januar 2030
2010: Umtausch bis 19. Januar 2031
2011: Umtausch bis 19. Januar 2032


2012 bis 18. Januar 2013: Umtausch bis 19. Januar 2033
Fahrerlaubnisinhaber, deren Geburtsjahr vor 1953 liegt, müssen den Führerschein bis zum 19. Januar 2033 umtauschen, unabhängig vom Ausstellungsjahr des Führerscheins.

 

Allgemein gilt: Pkw-Führerscheine der Klasse B, die ab dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurden, sind nicht mehr unbegrenzt, sondern nur noch 15 Jahre lang gültig - danach müssen sie erneuert werden.

 

Fahrerlaubnisinhaber, deren Geburtsjahr vor 1953 liegt, müssen den Führerschein bis zum 19. Januar 2033 umtauschen, unabhängig vom Ausstellungsjahr des Führerscheins.

 

Nach Ablauf der genannten Fristen verliert der Führerschein seine Gültigkeit, die Fahrerlaubnis bleibt jedoch weiter gültig, so dass lediglich ein Verwarnungsgeld in Höhe von derzeit 10 Euro erhoben werden kann.

Voraussetzungen/Unterlagen

 

· persönliche Antragstellung bei den Bürgerämtern

· Personalausweis oder Reisepass

· aktuelles, biometrietaugliches Lichtbild

· bisheriger Führerschein