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Aktuelle Nachrichten (Archiv)
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Aktuelle Nachrichten | Matschkowiak, Esther | 15.09.2023 – 21.09.2023
Ergebnisse der Verkehrsschau
Am 20.06.2023 wurde in Pfaffenhofen eine Verkehrsschau zusammen mit dem Landratsamt, dem Polizeipräsidium und der Kreisverkehrswacht durchgeführt. Nun wurden die Ergebnisse der Verkehrsschau vom Landratsamt zur Verfügung gestellt. Folgende Punkte standen auf dem Tagesplan und wurden vor Ort ausführlich diskutiert:
Weinsteige:
Hier ist es wiederholt vorgekommen, dass Fahrzeuge der Feuerwehr bei Gefahrensituationen nicht durchgekommen sind. Nach längeren Diskussionen wurde die Aufstellung eines eingeschränkten Halteverbotes – zunächst auf Probe – in Höhe von Gebäude Nr. 5 angeordnet. Das Halteverbot gilt bis zur nächsten Kreuzung.
Pfarrgasse:
Die Verwaltung bat im Bereich von Gebäude Nr. 6 um Ausweisung von 2 Stellplätzen, da aus der Sicht der Verwaltung hier weiterer Parkraum geschaffen werden kann. Das Landratsamt hat der Ausweisung der Parkplätze zugestimmt. Beachten Sie bitte, dass das Parken außerhalb gekennzeichneten Flächen weiterhin verboten ist.
Rodbachstraße:
Die Zufahrt zu unserer Feuerwehr wurde schön öfter durch private Fahrzeuge blockiert. Die Lebensretter müssen mit ihren Fahrzeugen im Alarmfall unverzüglich das Gebäude verlassen können, damit die Hilfe schnellstmöglich ankommt. Die Ausschilderung der Feuerwehrausfahrt (auch die einzelne Garage bei der Sporthalle!) wird verbessert und die Fahrzeuge werden konsequent verwarnt. Parken Sie nicht in der Feuerwehrzufahrt! Auch nicht kurz und auch nicht zum Abholen der Kinder! Im Notfall wollen auch Sie nicht, dass Hilfe zu spät kommt!
Im Rahmen der Verkehrsschau wurde in manchen Straßen festgestellt, dass ein Schild verblasst ist oder sogar fehlt. Wir werden die betroffenen Schilder austauschen bzw. neu anbringen.
In den nächsten Wochen werden die angeordneten Punkte der Verkehrsschau mit Hilfe von unserem Bauhof umgesetzt!
Rechtswidriges Parken in der Hauptstraße:
Die Gemeinde bittet dringend darum in der Hauptstraße nur dort zu parken, wo die gesetzlich geforderte Restfahrbahnbreite von 3,05 Meter vorhanden ist. Das Parken auf dem Gehweg ist verboten, der Gehweg gehört allen Fußgängern! Personen, wie kleinere Kinder, jüngere Schüler, körperlich beeinträchtigte und betagte Menschen sind auf die Gehwege angewiesen um sicher unterwegs zu sein! Halten Sie die Gehwege für sie frei! Ebenfalls ist das Parken im Kreuzungs- und Einmündungsbereich untersagt. Hier müssen 5 Meter bis zur Kreuzung/Einmündung freigelassen werden, um die Gefahren für andere Verkehrsteilnehmer zu minimieren. Nehmen Sie Rücksicht aufeinander! Anders als in den Großstädten findet man in Pfaffenhofen viele Parkplätze, auch wenn man hierfür ein paar Meter laufen muss.