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Aktuelle Nachrichten | Ries, Sylvia | 24.05.2018 – 01.06.2018

Bekanntmachung über die öffentliche Auflegung der Vorschlagsliste zur Wahl der Schöffinnen und Schöffen der Gemeinde Pfaffenhofen für die Amtszeit vom 01.01.2019 bis 31.12.2023

Der Gemeinderat der Gemeinde Pfaffenhofen hat in seiner öffentlichen Sitzung am 16.05.2018 den Beschluss über die Vorschlagsliste zur Wahl der Schöffinnen und Schöffen für das Amts- und Landgericht gefasst.

Die Vorschlagsliste liegt gemäß § 36 Abs. 3 Gerichtsverfassungsgesetz (GVG) in der Zeit vom 04. Juni bis 11. Juni 2018 im Rathaus der Gemeinde Pfaffenhofen,  74397 Pfaffenhofen, Rodbachstraße 15, in Zimmer 1 zu jedermanns Einsicht während der üblichen Öffnungszeiten aus.

Diese sind:

 

Mo., Di., Do., Fr.                                    8.00 - 12.00 Uhr

Dienstag:                                             14.00 - 18.00 Uhr

Mittwoch:                                             10.00 - 12.00 Uhr

 

Gegen die Vorschlagsliste kann gemäß § 37 GVG binnen einer Woche nach Schluss der Auslegung schriftlich oder zu Protokoll bei der Gemeinde Pfaffenhofen, Rodbachstraße 15, 74397 Pfaffenhofen, Zimmer  11, Einspruch mit der Begründung erhoben werden, dass in die Listen Personen aufgenommen wurden, die nach §§ 32 bis 34 GVG nicht aufgenommen werden durften oder sollten.

 

Die Aufstellung der Vorschlagsliste für die Jugendschöffenwahl erfolgt durch den Jugendhilfeausschuss des Landkreises Heilbronn.

 

Pfaffenhofen, den 17.05.2018

 

gez.

Dieter Böhringer

Bürgermeister