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Aktuelle Nachrichten | Ries, Sylvia | 15.06.2018 – 22.06.2018

Haushalt 2018 der Gemeinde Pfaffenhofen

Der nachfolgende Auszug aus dem Vorbericht zum Haushaltsplan 2018 gibt einen Einblick in die geplanten Erträge, Aufwendungen und Investitionsmaßnahmen. Der vollständige Vorbericht sowie den Haushaltsplan können Sie im Rahmen der öffentlichen Auslegung im Rathaus einsehen.

 

I. Umstellung auf das neue kommunale Haushalts- und Rechnungswesen

 

Entsprechend des Gemeinderatsbeschlusses vom 30.04.2014 hat die Gemeinde Pfaffenhofen zum 01.01.2017 auf das neue kommunale Haushalts- und Rechnungswesen (NKHR) umgestellt. Seit diesem Zeitpunkt sind für die Finanzverwaltung die neuen gesetzlichen Regelungen der Gemeindeordnung und Gemeindehaushaltsverordnung anzuwenden.

 

Gesetzliche Ausgangssituation

 

Die gesetzliche Grundlage für die Umstellung auf das Neue Kommunale Haushalts- und Rechnungswesen (NKHR) wurde am 22. April 2009 durch das Gesetz zur Reform des Gemeindehaushaltsrechts geschaffen. Zu diesem Zeitpunkt war eine Übergangsfrist von sieben Jahren vorgesehen, so dass alle Kommunen in Baden-Württemberg ihr Rechnungswesen spätestens ab dem Jahr 2016 nach dem neuen Haushaltsrecht hätten führen müssen. Im Juli 2012 wurde die Übergangsfrist um vier Jahre, also bis zum Jahr 2020 verlängert. Demnach sind alle Gemeinden in Baden-Württemberg verpflichtet das NKHR spätestens ab dem Haushaltsjahr 2020 anzuwenden.

 

Grundzüge des NKHR

 

Als Grundlage für eine ressourcenorientierte Haushaltswirtschaft soll das bisherige zahlungsorientierte Rechnungswesen (Kameralistik) durch ein ressourcenorientiertes Rechnungswesen ersetzt werden.

Mit der Einführung des Neuen Kommunalen Haushalts- und Rechnungswesen wird deshalb die Kameralistik, durch die „Doppelte Buchführung in Konten“ (Doppik) abgelöst.

Die kommunale Doppik, die sich stark an der kaufmännischen Buchführung orientiert, bildet erstmalig den gesamten Ressourcenverzehr der kommunalen Haushaltswirtschaft ab und verschafft einen Überblick über die kommunale Schulden und das Vermögen.

 

Ressourcenverbrauchskonzept

 

Das bisherige Geldverbrauchskonzept der Kameralistik, das auf der Grundlage von Einnahmen und Ausgaben beruht, wird durch das Ressourcenverbrauchskonzept der kommunalen Doppik abgelöst. Dieses beruht im Kern auf Erträgen und Aufwendungen und erfasst den Ressourcenverbrauch vollständig und periodengerecht. Zusätzlich zu den Zahlungsvorgängen, wird im NKHR auch der nicht zahlungswirksame Vermögensverzehr, insbesondere die Abschreibungen, die Aufwendungen für die Bildung von Rückstellungen und die Erträge aus der Auflösung von Sonderposten (z.B. Zuweisungen) abgebildet.

 

II. Haushaltsjahr 2018

 

Die Orientierungsdaten des Landes bilden die Basis für die örtliche Finanzplanung. Bei der Finanzplanung wurden die örtlichen und strukturellen Gegebenheiten Pfaffenhofens berücksichtigt.

Das geplante Steueraufkommen in den Jahren 2018 – 2021 bildet eine solide Grundlage für die Finanzierung der kommunalen Aufgaben. Durch den weiteren Anstieg der Aufwendungen im Bereich der Kinderbetreuung, der Flüchtlingsunterbringung u.ä. gehen die freien Mittel für Investitionstätigkeiten jedoch zurück.

 

1. Ergebnishaushalt

 

 

Steuern, Allgemeine Zuweisungen

 

Im Haushaltsjahr 2018 beträgt das geschätzte Gesamtaufkommen aus Steuern und allgemeinen Zuweisungen 3.389.200 €. Im Vergleich zum Vorjahr ist dies eine Erhöhung von rund 165.000 €.

 

Die Hebesätze der Gemeinde Pfaffenhofen für die Grundsteuer und die Gewerbesteuer (Grundsteuer A 380 v.H., Grundsteuer B 390 v.H., Gewerbesteuer 350 v.H.) sollen im Haushaltsjahr 2018 konstant bleiben. Auf dieser Basis wird mit gleichbleibenden Erträgen bei den Realsteuern gerechnet. Insgesamt wird mit einem Grundsteuerertrag von 317.000 € gerechnet.

 

Das prognostizierte Gewerbesteueraufkommen wurde ebenfalls auf der Grundlage der aktuellen Vorauszahlungen und des Rechnungsergebnisses 2017 berechnet. Es wird mit einem Gewerbesteuerertrag von rund 400.000 € gerechnet. Der Gewerbesteuerhebesatz liegt mit 350 v.H. im Bereich des Durchschnittes im Landkreis (358 v.H.).

 

Auf der Basis der November Steuerschätzung wird mit einer guten Entwicklung der Gesamtwirtschaft und einer hohen Zahl an Beschäftigten gerechnet. Die Zuweisungen im Rahmen des Finanzausgleichs erhöhen sich daher im Vergleich zu den Vorjahren nochmals. Mit folgenden Zuweisungen im Finanzausgleich im Vergleich zu den Vorjahren wird im Jahr 2018 gerechnet:

 

 

Jahr

 

Einkommen-steueranteil

 

 

- €-

 

Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer

 

 

- € -

 

Schlüssel-zuweisungen

(Zuweisungen   nach Steuerkraft

und   Investitionspauschale)

- €-

 

 

2016

Rechnungsergebnis

 

 

1.164.500

 

70.450

 

   988.532

2017

 

1.247.000

87.800

1.127.700

2018

 

1.260.100

108.800

1.215.900

 

 

Zuweisungen des Landes für laufende Zwecke

 

Hauptanteil der Zuweisungen des Landes für laufende Zwecke sind die Zuweisungen für den Betrieb der Kindertagesstätten. Diese betragen insgesamt 293.300 €. Im Vergleich zum Vorjahr sind dies rund 125.400 € mehr, da in den Kindergartengruppen zum Statistikstichtag im Vorjahr mehr Kinder unter 3 Jahren betreut wurden.

 

 

Aufgelöste Investitionszuwendungen und -beiträge

 

Entsprechend des Ziels des neuen Rechnungswesens einer intergenerativen Gerechtigkeit, sind die Abschreibungen für Sachanlagen entsprechend der Nutzungsdauer der Anlagen zu erwirtschaften. Die für diese Investitionen erhaltenen Zuschüsse und Beiträge sind entsprechend der Nutzungsdauer aufzulösen und reduzieren somit den zu erwirtschaftenden Abschreibungsbetrag.

Im Haushaltsplan 2018 sind Auflösungen in Höhe von 161.000 € veranschlagt.

 

Entgelte für Leistungen und Einrichtungen, privatrechtliche Leistungsentgelte

 

Die geplanten Entgelte für öffentliche Leistungen und Einrichtungen sowie privatrechtliche Leistungen betragen insgesamt 805.300 €. Dies sind Gebühreneinnahmen sowie Mieten, Pachten und Einnahmen aus Verkauf. Gebührenaufkommen 2018:

 

 

2018

- € -

2017

- € -

Abwassergebühren

242.100

242.100

Wassergebühren

208.900

208.900

Kindergartenbeiträge

(Strombergzwerge,   Schneckenvilla, Schatzinsel)

140.900

  90.000

Beiträge Schulbetreuung

  13.900

  13.900

Verwaltungsgebühren

  19.000

  22.200

Bestattungsgebühren

  35.000

  35.000

Hallenbenutzungsgebühren

    2.500

    2.500

Gesamtgebührenaufkommen

662.300

614.600

 

Bei den sonstigen privatrechtlichen Leistungsentgelten sind neben den Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung kommunaler Liegenschaften (48.400 €) die Einnahmen aus Verkauf veranschlagt. Hauptertrag ist hier der Holzverkauf aus dem Gemeindewald in Höhe von 66.800 €.

 

 

Zinsen und ähnliche Erträge, Sonstige ordentliche Erträge

 

Der Bereich der Zinsen und ähnliche Erträge beinhaltet die Zinseinnahmen für kurzfristige Anlagen von Kassenmittel bei den regionalen Kreditinstituten. Auf Grund des anhaltenden Niedrigzinses wird mit einem geringen Aufkommen an Zinserträgen gerechnet.

Für die Beteiligung an der Neckar Netze wird mit einer Gewinnbeteiligung von 5.400 € gerechnet. Die Gemeinde Pfaffenhofen ist derzeit mit 100.000 € an der Neckar Netze GmbH & Co. KG (Eigentümerin des örtlichen Stromnetzes) beteiligt.

 

Hauptertrag bei den sonstigen ordentlichen Erträgen sind die Einnahmen aus Konzessionsabgaben für den Betrieb des örtlichen Stromnetzes und des örtlichen Gasnetzes. Insgesamt wird mit Konzessionsabgaben in Höhe von 59.600 € gerechnet.

 

Erträge und Aufwendungen aus internen Leistungen

 

Die Verrechnung von internen Leistungen wurde im Rahmen der Aufstellung des Haushaltsplans 2017 auf der Grundlage des neuen kommunalen Haushalts- und Rechnungswesens vollständig überarbeitet.

 

Das kommunale Haushaltsrecht verlangt, dass alle entstandenen Kosten (Verwaltungs-leistungen / Rathaus, Kostenbeiträge / Rathaus, Bauhofleistungen, Personalkosten Bauhof, Material-/Fahrzeugkosten, EDV-Kosten, Raumkosten, etc.) den jeweiligen Kostenträgern im Haushalt zuzuschlagen sind. Im Rahmen des neuen kommunalen Haushalts- und Rechnungswesens (NKHR) hat die Verrechnung der internen Leistungen noch größere Bedeutung, da die entstandenen Kosten aller Bereiche den Kostenträgern entsprechend zugerechnet werden sollen.

 

Die Erträge und Aufwendungen für die interne Leistungsverrechnung wurden im Haushaltsjahr 2018 in Höhe von 560.600 € veranschlagt (Vorjahr 554.300 €).

 

 

Personalaufwendungen

 

Die Personalaufwendungen in Höhe von 1,56 Millionen Euro sind rund 33,9 % des Gesamtaufwands des Ergebnishaushalts. Im Vergleich zum Vorjahr erhöhen sich die Personalaufwendungen durch die Tarifsteigerung und die derzeitige Eingruppierung der einzelnen Beschäftigten um 30.300 € auf 1.561.200 €.

 

Der sprunghafte Anstieg der Personalaufwendungen im Jahr 2016 ist auf die Übernahme der Kindergartenträgerschaft von der evangelischen Kirchengemeinde und der damit verbundenen Personalübernahme sowie auf den Ausbau der Betreuungsangebote zurück zu führen. Durch den Ausbau der Ganztagesbetreuung wurde der Personalbestand seit 2016 zusätzlich um 2 Stellen erhöht. Die Entwicklung der Personalaufwendungen (Tarifsteigerungen, etc.) werden auch in den kommenden Jahren den Ergebnishaushalt prägen.

 

 

Aufwand für Sach- und Dienstleistungen

 

Die Kontengruppe der Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen mit einem Gesamtaufwand von 690.900 € beinhaltet alle Aufwendungen für die Unterhaltung und Bewirtschaftung der Grundstücke und baulichen Anlagen sowie Sachaufwendungen für laufende Zwecke wie Öffentlichkeitsarbeit, Veranstaltungen, Fremdwasserbezug, Beratungskosten und anderes.

 

 

Abschreibungen

 

Die Abschreibungen auf Sachanlagen bekommen im neuen Haushalts- und Rechnungswesen deutlich mehr Gewicht. Die Kommunen sind verpflichtet, die Abschreibungen zu erwirtschaften. In Anlehnung an die privatwirtschaftliche Unternehmensführung muss in der kommunalen Doppik der Werteverzehr des gesamten Anlagevermögens ermittelt, dargestellt und erwirtschaftet werden.

Die Abschreibungen sind im NKHR bei den entsprechenden Produkten zu planen und zu erwirtschaften.

Im Ergebnishaushalt 2018 sind Abschreibungen in Höhe von 456.000 € veranschlagt.

Die Vermögensbewertung muss bis zur Aufstellung der Eröffnungsbilanz bzw. bis zur Aufstellung des ersten Jahresabschlusses fertig gestellt sein. Die Abschreibungen basieren derzeit noch auf Schätzungen.

 

Unter Berücksichtigung der Erträge aus der Auflösung der Zuweisungen und Beiträge für Sachanlagen (siehe Erläuterungen Erträge) in Höhe von 160.100 €, können die noch zu erwirtschaftenden Aufwendungen für Abschreibungen in Höhe von 295.900 € in voller Höhe im Haushaltsjahr 2018 erwirtschaftet werden.

 

 

Zinsen und ähnliche Aufwendungen

 

Bei den Zinsen und ähnlichen Aufwendungen sind die Aufwendungen für Darlehenszinsen der Gemeinde (600 €) und der anteiligen Zinsen bei Zweckverbänden (7.600 €) sowie die sonstigen Kosten für die Finanzverwaltung (u.a. Erstattungszinsen für Steuererstattungen) veranschlagt.

 

 

Transferaufwendungen (Zuweisungen und Zuschüsse)

 

Die Kontengruppe der Transferaufwendungen ist mit 1.742 Millionen Euro der größte Aufwandsbereich des Ergebnishaushalts. Hauptaufwendungen sind hier neben den Betriebsaufwendungen für die Zweckverbände, die Finanzausgleichsumlage, die Kreisumlage und die Gewerbesteuerumlage.

 

Insgesamt sind im Ergebnishaushalt 2018 Zuweisungen und Zuschüsse in Höhe von 319.900 € geplant.

Dabei bilden die Betriebs- und Verwaltungskostenumlagen an den Gemeindeverwaltungsverband Oberes Zabergäu (GVV) für die Verbandsverwaltung, die Betriebskosten der Werkrealschule und der Gemeinschaftskläranlage, sowie die sonstigen Aufgaben des Verbands im Bereich Naherholung und Flächennutzungsplanung den Schwerpunkt. Die anteiligen Betriebskosten für die Gemeinschaftskläranlage betragen 169.200 €.

 

Die Aufwendungen für die Umlagen im Rahmen des Finanzausgleichs betragen insgesamt 1.401.900 € (Kreisumlage: 762.500 €, Finanzausgleichsumlage: 561.700 €, Gewerbesteuerumlage: 77.700 €).

 

 

Grundlage für die Berechnung der Finanzausgleichsumlage an das Land Baden-Württemberg sowie die Kreisumlage ist die Steuerkraftsumme der Gemeinde Pfaffenhofen. Diese basiert auf den Daten des zweitvorangegangenen Rechnungsjahres (Steuereinnahmen und anteilige Zuweisungen 2016). 2018 beträgt die Steuerkraftsumme 2.541.606 € und übersteigt die Steuerkraft des Vorjahres (2.432.673 €).

 

Sonstige ordentliche Aufwendungen

 

Die sonstigen ordentlichen Aufwendungen beinhalten unter anderem, die Aufwendungen für ehrenamtlich Tätige, die Aufwendungen für Mitgliedsbeiträge, die Geschäftsaufwendungen sowie der Aufwand für Versicherungen.

 

2. Finanzhaushalt

 

Der Finanzhaushalt beinhaltet alle im Haushaltsjahr zur Zahlung fälligen Einzahlungen und Auszahlungen aus dem Ergebnishaushalt sowie der geplanten Investitionsmaßnahmen.

Aus dem laufenden Betrieb wird mit Einzahlungen in Höhe von 4.651.100 € sowie Auszahlungen in Höhe von 4.148.000 € gerechnet. Dadurch ergibt sich ein Zahlungsmittelüberschuss aus laufender Betriebstätigkeit in Höhe von 503.100 €. Dieser Zahlungsmittelüberschuss wird neben den Zuweisungen und Zuschüssen für Investitionen zur Finanzierung der geplanten Investitionsmaßnahmen verwendet.

 

Für die Finanzierung der geplanten Investitionen sind Auszahlungen in Höhe von 1.327.420€ veranschlagt. Daneben sind für die planmäßige Tilgung des Gemeindedarlehens sowie anteilige Tilgungsumlage der Zweckverbände 8.000 € veranschlagt. Im Jahr 2018 wurde ist eine Kreditaufnahme in Höhe von 350.000 € veranschlagt.

 

 

3. Investitionsmaßnahmen

 

Die Investitionsplanung für die Jahre 2018 – 2021 wurde in der Gemeinderatssitzung am 21.03.2018 beraten und beschlossen. Die Planung wurde, unter Ergänzung der Investitionsmaßnahme Betreuung Grundschule in Höhe von jährlich 1.000 €, so in den Haushaltsplan 2018 eingearbeitet.

 

Folgende Investitionsmaßnahmen sind im Haushaltsjahr 2018 geplant:

 

Für den Brandschutz (Feuerwehr) ist im Jahr 2018 ist die Beschaffung eines neuen Schlauchbootes (3.000 €) vorgesehen.

 

Die Investitionen des Gemeindeverwaltungsverbands Oberes Zabergäu (GVV) bzw. die Investitionskostenumlagen für die Katharina-Keppler-Schule (Produkt 2110 0200) und die Verbandskläranlage (Produkt 5380 0000) wurden entsprechend den Berechnungen der Verbandsverwaltung aufgrund des Haushaltsplans 2018 eingeplant.

 

In den Kindertagesstätten „Haus der Strombergzwerge“ war im vergangenen Jahr unter anderem die Neubeschaffung von Garderoben und Bänken geplant. Die geschätzten Kosten hierfür betragen 6.000 €. Die Maßnahmen wurden jedoch nicht umgesetzt und finden sich daher im Ansatz 2018 wieder.

 

Die Investitionsmaßnahmen im Sanierungsgebiet „Hauptstraße / Keltergassen“ wurde entsprechend des 2016 bewilligten Erweiterungs- und Aufstockungsantrags fortgeschrieben. Für die geplanten Sanierungsmaßnahmen, wie Grunderwerbe, Abbrüche und Gebäudesanierungen sind in den Jahren 2018 und 2019 Auszahlungen in Höhe von 393.000 € veranschlagt. Dem gegenüber stehen Einnahmen aus Fördermitteln des Landes, sowie für den Verkauf von Grundstücken in Höhe von 666.800 €.

 

Für die geplante Erschließung der Baugebiete „Gehrn Erweiterung West“ und „Östlich Rosenstraße“ sind im kommenden Jahr Planungskosten in Höhe von 200.000 € veranschlagt. In den Folgejahren sind für die Erschließung der Gebiete rund 1.050.000 € veranschlagt sowie Grundstückserlöse in Höhe von 2,1 Millionen Euro. Auf Grund der Entwicklungen im Umlegungsverfahren können sich die Beträge noch verändern. Dies wird dann im Nachtrag berücksichtigt.

 

Sofern die Umsetzung der geplanten Baugebiete über einen Erschließungsträger erfolgt, wird die Finanzierung der Erschließungskosten nicht direkt über den kommunalen Haushalt abgewickelt, so dass sich die Gesamtfinanzierung der Investitionen in den Haushaltsjahren 2019 – 2021 noch grundlegend verändern kann.

 

Im Bereich der Wasserversorgung sind die Kosten für die geplanten Maßnahmen in Pfaffen-hofen und im Bereich des Zweckverbands Obere Zabergäugruppe fortgeschrieben. Die Generalsanierung des Hochbehälters soll im Jahr 2018 umgesetzt werden (350.000 €). Anschließend soll der Alte Hochbehälter durch ein neues Pumpwerk (2019) ersetzt werden (350.000 €).

 

Der Zweckverband „Obere Zabergäugruppe“ plant im Jahr 2018 den Bau des neuen Hochbehälters in Ochsenburg. Der Investitionskostenanteil für Pfaffenhofen beträgt im Jahr 2018 auf Basis der Kostenschätzungen 112.000 €.

 

Für die geplante Mitverlegung von Leerrohren für die Breitbandinfrastruktur sind im Jahr 2018 Ausgaben in Höhe von 35.000 € veranschlagt.

 

Die Gemeinde Pfaffenhofen trägt an der geplanten Ortsumfahrung L1103, entsprechend der Vereinbarung zwischen dem Land Baden-Württemberg und den Kommunen Pfaffenhofen und Güglingen, rund 18 % der Investitionskosten. Zusammen mit dem durch die Kommune zu tragenden Eigenanteil für Kreuzungsbauwerke beträgt der Kostenanteil für Pfaffenhofen an der Gesamtmaßnahme 745.000 €.

 

Die im Gemeindeentwicklungskonzept „Pfaffenhofen 2030“ geplante Renaturierung der Rodbachmündung sowie die Neugestaltung der Frei- und Spielflächen zwischen Grundschule und Zaber sollen 2018 - 2019 umgesetzt werden. Insgesamt sind hierfür Mittel in Höhe von   105.000 € veranschlagt. Die Renaturierung des Mündungsbereichs kann im Rahmen der Gewässerförderung des Landes gefördert werden. Die Förderung ist mit rund 65.000 € veranschlagt.

 

 

4. Schulden

 

Zum 01.01.2018 beträgt der Schuldenstand der Gemeinde Pfaffenhofen 26.800 €. Im Haushaltsjahr 2018 wird das bestehende Darlehen planmäßig mit 26.800 € getilgt, so dass das Darlehen zum 31.12.2018 vollständig getilgt ist.

 

Wie bereits bei den Investitionsmaßnahmen erläutert, ist zur Finanzierung der geplanten Investitionen eine Kreditaufnahme in Höhe von 350.000 € veranschlagt. Die Verschuldung zum Ende des Haushaltsjahres 2018 würde sich unter Berücksichtigung dieser Neuaufnahme insgesamt auf 350.000 € belaufen. Die pro Kopfverschuldung beträgt somit zum Ende des Haushaltsjahres 148 € pro Einwohner.

 

 

Im Haushaltsjahr 2018 beträgt die für Pfaffenhofen anteilige Tilgung der Kredite beim Zweckverband GVV 49.100 €.