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Aktuelle Nachrichten | Ries, Sylvia | 15.06.2018 – 22.06.2018

Öffentliche Bekanntmachung der Haushaltssatzung der Gemeinde Pfaffenhofen für das Haushaltsjahr 2018

Auf Grund von § 79 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg hat der Gemeinderat am 16. Mai 2018 die folgende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2018 beschlossen:

 

§ 1 Ergebnishaushalt und Finanzhaushalt

 

Der Haushaltsplan wird festgesetzt

1.    im   Ergebnishaushalt mit den folgenden   Beträgen

EUR

1.1.  Gesamtbetrag   der ordentlichen Erträge von

4.812.100

1.2.  Gesamtbetrag   der ordentlichen Aufwendungen von

- 4.604.000

1.3.  Ordentliches Ergebnis   (Saldo aus 1.1 und 1.2) von

208.100

1.4.  Abdeckung   von Fehlbeträgen aus Vorjahren von

0

1.5.  Veranschlagtes ordentliches Ergebnis   (Saldo aus 1.3 und 1.4) von

208.100

1.6.  Gesamtbetrag   der außerordentlichen Erträge von

0

1.7.  Gesamtbetrag   der außerordentlichen Aufwendungen von

0

1.8.  Veranschlagtes Sonderergebnis   (Saldo aus 1.6 und 1.7) von

0

1.9.  Veranschlagtes Gesamtergebnis   (Summe aus 1.5 und 1.8) von

208.100

 

2.    im   Finanzhaushalt mit den folgenden   Beträgen

EUR

2.1.  Gesamtbetrag   der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit von

4.651.100

2.2.  Gesamtbetrag   der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit von

- 4.148.000

2.3.  Zahlungsmittelüberschuss/ -bedarf aus   laufender Verwaltungstätigkeit (Saldo aus 2.1 und 2.2)   von

503.100

2.4.  Gesamtbetrag   der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit von

423.800

2.5.  Gesamtbetrag   der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit von

- 1.327.420

2.6.  Veranschlagter   Finanzierungsüberschuss/ -bedarf aus Investitionstätigkeit   (Saldo aus 2.4 und 2.5) von

  - 903.620

2.7.  Veranschlagter   Finanzierungsmittelüberschuss/ -bedarf (Saldo aus 2.3 und 2.6)   von

- 400.520

2.8.  Gesamtbetrag   der Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit von

350.000

2.9.  Gesamtbetrag   der Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit von

- 80.000

2.10 Veranschlagter   Finanzierungsmittelüberschuss/ -bedarf aus           Finanzierungstätigkeit   (Saldo aus 2.8 und 2.9) von

  270.000

2.11 Veranschlagte Änderung des   Finanzierungsmittelbestands, Saldo           des Finanzhaushalts (Saldo   aus 2.7 und 2.10) von

- 130.520    

 

§ 2 Kreditermächtigung

Der   Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahme für Investitionen und   Investitionsförderungsmaßnahmen (Kreditermächtigung) wird festgesetzt auf

350.000    

                       

 

§ 3 Verpflichtungsermächtigungen

Der   Gesamtbetrag der vorgesehenen Ermächtigungen zum Eingehen von   Verpflichtungen, die künftige Haushaltsjahre mit Auszahlungen für   Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen   (Verpflichtungsermächtigungen), wird festgesetzt auf

0      

 

§ 4 Kassenkredite

Der   Höchstbetrag der Kassenkredite wird festgesetzt auf

400.000

 

§ 5 Steuersätze

Die Steuersätze (Hebesätze) werden festgesetzt

1.    für   die Grundsteuer

 

a.   für die land- und forstwirtschaftlichen   Betriebe (Grundsteuer A) auf

380 v.H.

b.   für die Grundstücke (Grundsteuer B) auf

390 v.H.

      der Steuermessbeträge;

 

2.    für   die Gewerbesteuer auf

350 v.H.

      der Steuermessbeträge.

 

 

 

Pfaffenhofen, den 15. Juni 2018

gez.

Böhringer

Bürgermeister

 

Hinweis:

 

Eine etwaige Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) oder aufgrund der GemO beim Zustandekommen dieser Satzung wird nach § 4 Abs. 4 GemO unbeachtlich, wenn sie nicht schriftlich innerhalb eines Jahres seit der Bekanntmachung dieser Satzung gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden ist; der Sachverhalt, der die Verletzung begründen soll, ist zu bezeichnen. Dies gilt nicht, wenn die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind.

 

 

Öffentliche Auslegung des Haushaltsplans 2018

 

Das Landratsamt Heilbronn, als zuständige Rechtsaufsichtsbehörde, hat mit Erlass vom 4. Juni 2018 die Gesetzmäßigkeit der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2018 nach § 121 Abs. 2 GemO bestätigt. Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahme in Höhe von 350.000 € wurde nach § 87 Abs. 2 GemO genehmigt.

 

Der Haushaltsplan und die Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2018 liegen von Montag, 18. Juni 2018 bis einschließlich Dienstag, 26. Juni 2018 im Foyer des Rathauses während der Öffnungszeiten zur Einsichtnahme öffentlich aus.

 

 

Pfaffenhofen, den 15. Juni 2018

gez.

Böhringer

Bürgermeister