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Aktuelle Nachrichten | Ries, Sylvia | 15.06.2018 – 22.06.2018
Öffentliche Bekanntmachung der Haushaltssatzung der Gemeinde Pfaffenhofen für das Haushaltsjahr 2018
Auf Grund von § 79 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg hat der Gemeinderat am 16. Mai 2018 die folgende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2018 beschlossen:
§ 1 Ergebnishaushalt und Finanzhaushalt
Der Haushaltsplan wird festgesetzt
1. im Ergebnishaushalt mit den folgenden Beträgen |
EUR |
1.1. Gesamtbetrag der ordentlichen Erträge von |
4.812.100 |
1.2. Gesamtbetrag der ordentlichen Aufwendungen von |
- 4.604.000 |
1.3. Ordentliches Ergebnis (Saldo aus 1.1 und 1.2) von |
208.100 |
1.4. Abdeckung von Fehlbeträgen aus Vorjahren von |
0 |
1.5. Veranschlagtes ordentliches Ergebnis (Saldo aus 1.3 und 1.4) von |
208.100 |
1.6. Gesamtbetrag der außerordentlichen Erträge von |
0 |
1.7. Gesamtbetrag der außerordentlichen Aufwendungen von |
0 |
1.8. Veranschlagtes Sonderergebnis (Saldo aus 1.6 und 1.7) von |
0 |
1.9. Veranschlagtes Gesamtergebnis (Summe aus 1.5 und 1.8) von |
208.100 |
2. im Finanzhaushalt mit den folgenden Beträgen |
EUR |
2.1. Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit von |
4.651.100 |
2.2. Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit von |
- 4.148.000 |
2.3. Zahlungsmittelüberschuss/ -bedarf aus laufender Verwaltungstätigkeit (Saldo aus 2.1 und 2.2) von |
503.100 |
2.4. Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit von |
423.800 |
2.5. Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit von |
- 1.327.420 |
2.6. Veranschlagter Finanzierungsüberschuss/ -bedarf aus Investitionstätigkeit (Saldo aus 2.4 und 2.5) von |
- 903.620 |
2.7. Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss/ -bedarf (Saldo aus 2.3 und 2.6) von |
- 400.520 |
2.8. Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit von |
350.000 |
2.9. Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit von |
- 80.000 |
2.10 Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss/ -bedarf aus Finanzierungstätigkeit (Saldo aus 2.8 und 2.9) von |
270.000 |
2.11 Veranschlagte Änderung des Finanzierungsmittelbestands, Saldo des Finanzhaushalts (Saldo aus 2.7 und 2.10) von |
- 130.520 |
§ 2 Kreditermächtigung
Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahme für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen (Kreditermächtigung) wird festgesetzt auf |
350.000 |
§ 3 Verpflichtungsermächtigungen
Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Ermächtigungen zum Eingehen von Verpflichtungen, die künftige Haushaltsjahre mit Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen (Verpflichtungsermächtigungen), wird festgesetzt auf |
0 |
§ 4 Kassenkredite
Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird festgesetzt auf |
400.000 |
§ 5 Steuersätze
Die Steuersätze (Hebesätze) werden festgesetzt
1. für die Grundsteuer |
|
a. für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) auf |
380 v.H. |
b. für die Grundstücke (Grundsteuer B) auf |
390 v.H. |
der Steuermessbeträge; |
|
2. für die Gewerbesteuer auf |
350 v.H. |
der Steuermessbeträge. |
|
Pfaffenhofen, den 15. Juni 2018
gez.
Böhringer
Bürgermeister
Hinweis:
Eine etwaige Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) oder aufgrund der GemO beim Zustandekommen dieser Satzung wird nach § 4 Abs. 4 GemO unbeachtlich, wenn sie nicht schriftlich innerhalb eines Jahres seit der Bekanntmachung dieser Satzung gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden ist; der Sachverhalt, der die Verletzung begründen soll, ist zu bezeichnen. Dies gilt nicht, wenn die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind.
Öffentliche Auslegung des Haushaltsplans 2018
Das Landratsamt Heilbronn, als zuständige Rechtsaufsichtsbehörde, hat mit Erlass vom 4. Juni 2018 die Gesetzmäßigkeit der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2018 nach § 121 Abs. 2 GemO bestätigt. Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahme in Höhe von 350.000 € wurde nach § 87 Abs. 2 GemO genehmigt.
Der Haushaltsplan und die Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2018 liegen von Montag, 18. Juni 2018 bis einschließlich Dienstag, 26. Juni 2018 im Foyer des Rathauses während der Öffnungszeiten zur Einsichtnahme öffentlich aus.
Pfaffenhofen, den 15. Juni 2018
gez.
Böhringer
Bürgermeister