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Amtlich Güglingen
Amtlich Güglingen | 26.05.2025
Noch eine Woche bis zum Maienfest
Der Countdown läuft, es sind nur noch wenige Tage bis zum Beginn des beliebten Maienfests in Güglingen. Aufgrund des Festbetriebes kommt es während des Maienfestes am Pfingstwochenende im Stadtgebiet von Güglingen zu folgenden Beschränkungen:
Von Freitag, 6. Juni, bis Montag, 9. Juni, sind die Weinsteige ab dem Gebäude Weinsteige 4 sowie die Rieslingstraße voll gesperrt.
Für den Festzug am Pfingstmontag, 9. Juni, sind in der Zeit von ca. 13.15 Uhr bis ca. 16.00 Uhr folgende Sperrungen zu beachten:
Aufstellung des Umzuges ab 13.15 Uhr: Oskar-Volk-Straße / Seebergstraße / Seestraße
Start des Umzugs: 13.30 Uhr
Umzugstrecke: Oskar-Volk-Straße / Stockheimer Straße – Kleingartacher Straße L1110 – Maulbronner Straße L1103 – Weststraße – Wilhelmstraße – Eibensbacher Straße L1110 – Gartenstraße – Lindenstraße – Heilbronner Straße L1103 – Marktstraße L1103 – Kleingartacher Straße L1110 – zum Festplatz an der Weisteige – Auflösung des Festzugs.
Bitte beachten Sie unbedingt bestehende Halteverbote entlang der Umzugstrecke, die erforderlich sind, um einen reibungslosen Ablauf des Umzugs gewährleisten zu können!
Im Zeitraum von Freitag, 6. Juni, 16:00 Uhr bis Sonntag, 22. Juni, Betriebsende, wird die Haltestelle Güglingen Schulzentrum nicht angefahren; die Busse der Linie 663 beginnen an der Haltestelle Güglingen, Kirche und enden an der Haltestelle Güglingen, Neues Rathaus.
Während der Sperrdauer am Pfingstmontag im Zeitraum von 13.15 Uhr bis 16.00 Uhr können die Bushaltestellen in Pfaffenhofen und Zaberfeld nicht bedient werden. In Güglingen werden nur die Haltestellen Güglingen Ost (Linie 661) und Güglingen Ochsenwiesenstraße (Linie 663) zum Beginn bzw. Ende der Fahrt angefahren.
Die Container an der Weinsteige werden vor dem Festwochenende wieder umgesetzt werden und zwar wie immer in Richtung Weingut Spahlinger-Schild südlich auf den Nebenplatz Güglingen.
Zudem wird darauf hingewiesen, dass auf dem gesamten Festplatz und dessen Umgebung das Führen von Waffen und Messern bei öffentlichen Veranstaltungen verboten ist gemäß § 42 Waffengesetz. Der komplette Wortlaut des Gesetzes wird in der kommenden Woche veröffentlicht und ist im Internet auf unserer Stadthomepage zu finden.

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