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Gemeinsam Amtlich

Gemeinsam Amtlich | 26.05.2025

Grundsteuer Jahreszahlung zum 1. Juli fällig

Am 1. Juli 2025 ist die Grundsteuer für die Steuerpflichtigen, die Jahreszahlung beantragt haben, fällig. Die Höhe der Grundsteuer ist aus dem letzten Grundsteuerbescheid ersichtlich. Bei Steuerpflichtigen, die am Einzugsverfahren teilnehmen, wird der fällige Betrag abgebucht. Die übrigen Zahlungspflichtigen werden gebeten, die fällige Jahresrate fristgerecht per Überweisung unter Angabe des Buchungszeichens zu begleichen. Bei nicht fristgerechter Zahlung sind wir vom Gesetzgeber gezwungen, Säumniszuschläge und Mahngebühren zu verlangen. Grundsteuerzahler, die noch keine Jahreszahler sind und es im Jahre 2026 gerne sein möchten, können schriftlich einen entsprechenden Antrag stellen. Die beantragte Zahlungsweise bleibt solange maßgebend, bis eine Änderung gewünscht wird.

Bei Fragen wenden Sie sich bitte an:

Für Güglingen:

Frau Andrea Eisenbeiß | Rathaus Güglingen | Tel. 07135 108-58 oder per E-Mail an andrea.eisenbeiss@gueglingen.de

Für Pfaffenhofen:

Frau Stefanie Stark | Rathaus Pfaffenhofen | Tel. 07046 9620-26 oder per E-Mail an stefanie.stark@pfaffenhofen-wuertt.de