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Amtlich Pfaffenhofen
Amtlich Pfaffenhofen | 21.11.2025
Hinweis zur Hundehaltung
Im Interesse der öffentlichen Ordnung, Sauberkeit und Hygiene möchten wir Sie eindringlich daran erinnern, dass gemäß der Polizeiverordnung der Gemeinde Pfaffenhofen das Hinterlassen von Hundekot auf öffentlichen Flächen ausdrücklich verboten ist. Das Verunreinigen öffentlicher Flächen durch Hundekot ist nicht nur eine Ordnungswidrigkeit, sondern beeinträchtigt auch das Gemeindebild sowie das Wohlbefinden aller Bürgerinnen und Bürger.
Wir bitten Sie daher dringend, die Hinterlassenschaften Ihrer Hunde umgehend zu entfernen und Hundeurin an den Gebäudewänden zu vermeiden. Sie möchten auch nicht, dass Ihre Hauswand durch Urin beschmutzt wird. Vielen Dank für Ihre Unterstützung und Ihr Verständnis. Gemeinsam können wir dazu beitragen, unsere Gemeinde sauber, sicher und angenehm für alle zu gestalten.
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