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Amtlich Pfaffenhofen
Amtlich Pfaffenhofen | 20.02.2026
Informationen zur Landtagswahl am 8. März
Am 8. März findet die Wahl zum 18. Landtag von Baden-Württemberg statt. Hier finden Sie wichtige Hinweise zum Ablauf der Wahl:
Wählen im zugeordneten Wahlraum
Jeder Wahlberechtigte kann nur in dem Wahlraum seines Wahlbezirks wählen, in dessen Wählerverzeichnis er eingetragen ist. Bitte bringen Sie zur Wahl Ihre Wahlbenachrichtigung sowie Ihren Personalausweis oder Reisepass mit. Die Wahlbenachrichtigung wird bei der Wahl abgegeben.
Stimmabgabe mit amtlichem Stimmzettel
Im Wahlraum erhalten alle Wählerinnen und Wähler einen amtlichen Stimmzettel. Jeder Wähler hat eine Erst- und eine Zweitstimme:
Erststimme: Mit einem Kreuz im linken Teil des Stimmzettels (schwarzer Druck) wählen Sie einen Kandidaten Ihres Wahlkreises.
Zweitstimme: Mit einem Kreuz im rechten Teil des Stimmzettels (blauer Druck) wählen Sie eine Landesliste einer Partei.
Die Stimmabgabe erfolgt in der Wahlkabine, in der der Stimmzettel eindeutig gekennzeichnet und anschließend so gefaltet wird, dass die Stimmabgabe nicht erkennbar ist. In der Wahlkabine sind Fotografieren und Filmen untersagt.
Öffentlichkeit der Wahlhandlung
Die Wahlhandlung und die anschließende Ermittlung und Feststellung des Wahlergebnisses im Wahlbezirk sind öffentlich. Jeder Interessierte kann teilnehmen, sofern das Wahlgeschäft dadurch nicht beeinträchtigt wird.
Briefwahl und Wahlschein
Wähler mit Wahlschein können:
a) in einem beliebigen Wahlbezirk ihres Wahlkreises oder
b) durch Briefwahl teilnehmen.
Für die Briefwahl müssen Wähler rechtzeitig einen amtlichen Stimmzettel, einen Stimmzettelumschlag und einen Wahlbriefumschlag beantragen. Der Wahlbrief muss spätestens am Wahltag bis 18:00 Uhr bei der angegebenen Stelle eingehen.
Bitte beachten Sie, dass der Versand der ausgefüllten Briefwahlunterlagen über die Deutsche Post einige Tage in Anspruch nehmen kann. Daher ist es wichtig, die Unterlagen frühzeitig abzusenden, um eine fristgerechte Zustellung sicherzustellen.
Briefwahlunterlagen können bis zum 28.02.2026 über den Link auf der Homepage der Gemeinde, über den QR-Code auf der Wahlbenachrichtigung sowie per E-Mail beantragt werden. Ab dem 01.03.2026 ist eine Beantragung nur noch persönlich vor Ort möglich, wobei die Briefwahlunterlagen direkt ausgehändigt werden. Dies dient der Gewährleistung einer rechtzeitigen Zustellung.
Es kann zudem direkt vor Ort per Briefwahl gewählt werden.
Persönliche Stimmabgabe
Das Wahlrecht kann nur einmal und ausschließlich persönlich ausgeübt werden. Eine Vertretung durch andere Personen ist nicht zulässig. Wahlberechtigte, die des Lesens unkundig sind oder aufgrund einer Behinderung Hilfe benötigen, können sich von einer anderen Person unterstützen lassen.
Wir freuen uns auf Ihre Teilnahme an der Wahl!
Ihr Wahlamt
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