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Aktuelle Nachrichten | Ries, Sylvia | 17.01.2019 – 25.01.2019

Festsetzung der Grundsteuer für das Jahr 2019

In diesem Jahr erhalten nur die Grundsteuerschuldner, bei denen eine Änderung im Jahr 2018 oder zum 1. Januar 2019 eingetreten ist, einen Grundsteuerbescheid. Die Steuerschuldner, bei denen keine Änderung eingetreten ist, erhalten somit keinen Grundsteuerbescheid für 2019. Der Grundsteuerjahresbescheid  2018 behält seine Gültigkeit.

 

Die Grundsteuer wird hiermit nach § 27 Abs. 3 Grundsteuergesetz durch öffentliche Bekanntmachung für das Jahr 2019 festgesetzt.

 

Mit dieser öffentlichen Bekanntmachung treten für die Steuerschuldner, die für das Kalenderjahr 2019 die gleiche Grundsteuer wie für das Vorjahr zu entrichten haben, die gleichen Rechtswirkungen ein, wie wenn ihnen ein schriftlicher Steuerbescheid zugegangen wäre.

 

Alle Steuerschuldner, bei denen im laufenden Jahr 2018 eine Änderung erfolgte oder eine Änderung zum 1. Januar 2019 eintreten wird, erhalten dagegen einen neuen Grundsteuerjahresbescheid.

 

Zusätzlich wird in der Rundschau Mittleres Zabergäu auf die einzelnen Vorauszahlungstermine jeweils rechtzeitig hingewiesen. Bitte überweisen Sie die fällige Grundsteuer fristgerecht. Bei Abbuchern wird wie bisher die Grundsteuer zu den bekannten Terminen abgebucht. Abbuchungsermächtigungen sind auf dem Rathaus, Zimmer 1 erhältlich.

 

Bei Rückfragen wenden Sie bitte sich an das Bürgermeisteramt Pfaffenhofen, Zimmer Nr. 1, Frau Matschkowiak, Tel. 07046/9620-22 oder per email: Esther.Matschkowiak@pfaffenhofen-wuertt.de.