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Aktuelle Nachrichten | Ries, Sylvia | 17.01.2019 – 25.01.2019

Strom tanken – jetzt auch in Pfaffenhofen

Neue E-Ladesäule übergeben

Nach Brackenheim und Güglingen kann jetzt auch in Pfaffenhofen das Elektroauto mit Strom betankt werden. In der Rodbachstraße direkt beim Parkplatz vor dem Rathaus hat die Gemeinde in Zusammenarbeit mit der EnBW eine E-Ladesäule aufstellen lassen. Knapp 16000 Euro hat die Kommune dafür investiert. Aus dem „easy-online“ Förderportal der Bundesregierung gab es dafür einen Zuschuss von 5500 Euro.

Bürgermeister Dieter Böhringer und der Kommunalberater der EnBW, Kim Gerlach, haben am Dienstagvormittag die neue „Stromtankstelle“ in Betrieb genommen und offiziell der Öffentlichkeit übergeben. Weil allerdings die Gemeinde noch kein E-Auto besitzt, durfte Waldemar Mayer den fünf an der Ladesäule interessierten Besuchern das Stromtanken demonstrieren.

Die neue E-Ladesäule hat zwei Anschlussbuchsen an denen mit einer Leistung von jeweils 22 Kilowatt pro Stunde die Akkus von zwei Autos gleichzeitig aufgeladen werden können. Auch zwei Ladesteckdosen für E-Bikes sind vorhanden. Für Waldemar Mayer bedeutet dies, dass der Akku in seinem Renault nach etwas mehr als einer Stunde vollständig aufgeladen ist. 100 bis 150 Kilometer, je nach dem ob’s Winter oder Sommer ist, kann er dann wieder fahren. Einen deutlich größeren Akku hat der EnBW Kommunalberater in seinem Geschäftswagen. Mit seinem Opel Ampera kann er gut 400 Kilometer weit fahren. Steht dafür aber dann auch etwas mehr als zwei Stunden an der Ladesäule.

Und was kostet eine „Tankfüllung“? „Derzeit noch, befristet bis 28. Februar, kostet ein Ladevorgang an einer sogenannten AC-Station, wie die Pfaffenhofener, einen Euro“, erklärt Kim Gerlach. An den Schnellladestellen, den sogenannten DC-Stationen, entlang den Autobahnen kostet es zwei Euro. Der Aktionspreis der EnBW gilt auch an Stationen anderer Anbieter die zum Roamingnetz der EnBW gehören.

Das Netz der E-Ladesäulen wird immer dichter, bestätigt der EnBW-Berater. Das muss auch so sein, denn die Bundesnetzagentur schreibt den Stromanbietern vor, dass in ihrem jeweiligen Versorgungsgebiet im Raster von zehn Quadratkilometern eine AC-Station und im 20-Quadratkilometer-Raster eine DC-Station stehen muss. wst