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Aktuelle Nachrichten | Ries, Sylvia | 14.06.2019 – 21.06.2019

Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum 2020

Förderung von privaten und gewerblichen Bau- und Sanierungsmaßnahmen

- Antragstellung bis 30.09.2019 -

 

Das Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR) des Landes wird 2020 fortgesetzt. Förderfähig im Rahmen des ELR-Programms sind private und gewerbliche Bau- und Sanierungsmaßnahmen, die dem Ort eine nachhaltige positive Entwicklung geben und einen Beitrag zur Eindämmung des Energie- sowie des Landschaftsverbrauchs leisten.

Gefördert werden schwerpunktmäßig Projekte, die zur Innenentwicklung und der Belebung der Ortskerne beitragen, ein zeitgemäßes Wohnen und Leben ermöglichen, eine wohnortnahe Versorgung sichern oder zukunftsfähige Arbeitsplätze schaffen. Vor allem die Umnutzung leerstehender Gebäude und Schuppen sowie die Aktivierung innerörtlicher Flächen werden bezuschusst. Bei privaten Projekten haben Maßnahmen die zum Ressourcen- und Klimaschutzbeitragen Fördervorrang.

 

In Weiler konnten in den vergangenen Jahren bereits verschiedene öffentliche und private Bau- und Sanierungsmaßnahmen gefördert werden. Dadurch wurden der Ortskern und das Wohnumfeldes aufgewertet.

 

In Pfaffenhofen sind nur gewerbliche Maßnahmen förderfähig.

 

Förderanträge sind bis spätestens 30.09.2019 bei der Gemeinde Pfaffenhofen einzureichen.

 

Für die Antragsstellung werden folgende Unterlagen benötigt:

-       Antragsformular

-       Projektbeschreibung

-       Pläne der Baumaßnahme

-       Lageplan

-       Kostenvoranschlag

 

Über die Förderung der Projekte entscheidet das Regierungspräsidium Stuttgart im Frühjahr 2020. Ein Baubeginn ist erst nach Erhalt des Förderbescheids möglich.

 

Bei Interesse sollten Sie sich zeitnah mit der Gemeindeverwaltung in Verbindung setzen, um eine mögliche Förderung und Antragsstellung abzustimmen. Ansprechpartnerin ist Frau Brand (Tel.: 9620-21, E-Mail: Francesca.Brand@Pfaffenhofen-Wuertt.de)

 

Weitere Informationen erhalten Sie auch unter www.elr.baden-wuerttemberg.de