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Aktuelle Nachrichten | Ries, Sylvia | 14.06.2019 – 21.06.2019

Schankerlaubnis für Vereinsfeste bzw. sonstige Veranstaltungen

Wir weisen darauf hin, dass für Vereinsfeste bzw. sonstige Veranstaltungen, an denen alkoholische Getränke gegen Entgelt abgegeben werden, nach § 12 des Gaststättengesetzes eine vorübergehende Gestattung zum Betrieb einer Schank- und Speisewirtschaft beantragt werden muss. Dieser Antrag sollte mindestens 14 Tage vor Beginn der Veranstaltung im Rathaus, Zimmer 1, Frau Köhler/Frau Matschkowiak (07046/9620-22), gestellt werden. Dabei sind genaue Angaben über Termin, Dauer der Veranstaltung, Anlass, örtliche Lage, Art der Bewirtschaftung und darüber zu machen, ob Musik dargeboten wird.