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Aktuelle Nachrichten | Ries, Sylvia | 18.10.2019 – 25.10.2019
Bodenrichtwerte für das Zuständigkeitsgebiet des gemeinsamen Gutachterausschusses zum Feststellungszeitpunkt 31.12.2018
Gemäß § 196 des Baugesetzbuches sind für jedes Gemeindegebiet aufgrund der Kaufpreissammlung durchschnittliche Lagewerte für den Boden unter Berücksichtigung des unterschiedlichen Entwicklungszustandes zu ermitteln. Bei bebauten Grundstücken sind Bodenrichtwerte mit dem Wert zu ermitteln, der sich ergeben würde, wenn der Boden unbebaut wäre. Die Bodenrichtwerte sind, soweit nichts anderes bestimmt ist, jeweils zum Ende eines jeden geraden Kalenderjahres zu ermitteln. Ergänzend hierzu hat der Bundesgesetzgeber die Verpflichtung der Gutachterausschüsse festgeschrieben, die Bodenrichtwerte zum 31.12.2018 zu ermitteln und dem Finanzamt mitzuteilen. Der gemeinsame Gutachterausschuss hat gemäß § 196 des Baugesetzbuches in Verbindung mit § 12 der Gutachterausschussverordnung die Bodenrichtwerte für die Gemeinde Pfaffenhofen ermittelt und in seiner Sitzung am 25.09.2019 beschlossen. Abweichungen eines einzelnen Grundstücks in den wertbestimmenden Eigenschaften wie Art und Maß der baulichen Nutzung, Bodenbeschaffenheit, Erschließungszustand und Grundstücksgestaltung können Abweichungen seines Verkehrswertes vom Bodenrichtwert bewirken.
Zur Ermittlung der durchschnittlichen Bodenwerte wurde das gesamte Stadtgebiet Eppingen sowie die Stadtteile in sogenannte Richtwertzonen eingeteilt, in denen im Wesentlichen gleichartige Nutzungs- und Wertverhältnisse vorliegen.
Ebenfalls wurden die Richtwerte für Landwirtschaftsflächen (Acker, Wiese, Weinberg und Wald) festgelegt.
Die Richtwerte können ab sofort für die Dauer eines Monats in der Geschäftsstelle des gemeinsamen Gutachterausschusses bei der Stadtverwaltung Eppingen, Marktplatz 3, Zimmer 219, während der üblichen Öffnungszeiten eingesehen werden. Auch nach Ablauf der Auslagefrist kann jedermann Auskunft über die Richtwerte erhalten bzw. sind diese auf der Homepage der Stadt Eppingen zu finden.
Weitere Auskünfte erteilt die Geschäftsstelle des gemeinsamen Gutachterausschusses bei der Stadt Eppingen, Marktplatz 3, 75031 Eppingen, Tel. 07262 9201213 oder per Mail gutachterausschuss@eppingen.de.
Übersicht über die Bodenrichtwerte der Gemeinde Pfaffenhofen
zum Stichtag 31.12.2018
Zone Bezeichnung Wert Euro/m²
Gemarkung Pfaffenhofen:
0101 Wohnbaufläche 1 180,00 €
0102 Wohnbaufläche 2 160,00 €
0103 Wohnbaufläche 3 100,00 €
0108 Bauerwartungsland „wohnen“ 22,50 €
0201 Gewerbe/Industrie 50,00 €
0209 Bauerwartungsland Gewerbe 7,50 €
0301 Mischgebiet 80,00 €
0303 Kerngebiet 70,00 €
0402 Schrebergärten 4,50 €
0502 Sondergebiet II (Sportanlagen, Gemeinbedarfseinrichtungen)
0601 Agrarflächen 2,00 €
0602 Grünland 1,10 €
0701 Weinberge 6,00 €
0801 Waldflächen 0,10 €
Aussiedlerhöfe erschlossen 20,00 €
Aussiedlerhöfe unerschlossen 15,00 €
Sauäcker gewerbliche Nutzung 30,00 €
Sauäcker Lagerfläche (Restfläche) 10,00 €
Gemarkung Weiler:
0101 Wohnbaufläche 1 130,00 €
0102 Wohnbaufläche 2 115,00 €
0108 Bauerwartungsland „wohnen“ 18,00 €
0201 Gewerbe 35,00 €
0202 Industrie 50,00 €
0301 Mischgebiet 75,00 €
0402 Schrebergärten 4,50 €
0502 Sondergebiet II (Sportanlagen, Gemeinbedarfseinrichtungen)
0601 Agrarflächen 2,00 €
0602 Grünland 1,10 €
0701 Weinberge 6,00 €
0801 Waldflächen 0,10 €
Aussiedlerhöfe erschlossen 20,00 €
Aussiedlerhöfe unerschlossen 15,00 €
Def.: Der Bodenrichtwert ist der durchschnittliche Lagewert des Bodens für eine Mehrzahl von Grundstücken innerhalb eines abgegrenzten Gebiets (Bodenrichtwertzone), die nach ihren Grundstücksmerkmalen, insbesondere nach Art und Maß der Nutzbarkeit weitgehend übereinstimmen und für die im Wesentlichen gleiche allgemeine Wertverhältnisse vorliegen. Er bezieht sich auf unbebautes, baureifes, erschließungsbeitragsfreies Bauland. Bodenrichtwerte haben keine bindende Wirkung. Abweichungen eines einzelnen Grundstücks vom typischen Richtwertgrundstück hinsichtlich des Grundstückszustandes wie Erschließungszustand, spezielle Lage, Art und Maß der baulichen Nutzung, Bodenbeschaffenheit usw. bewirken in der Regel auch entsprechende Abweichungen seines Verkehrswertes vom Bodenrichtwert.
Eppingen, den 25.09.2019
Der Vorsitzende des gemeinsamen Gutachterausschusses SIEGEL
Anton Varga