Deutsche Rentenversicherung | 08.07.2025
Für später vorsorgen
Wer als Schülerin oder Schüler in den Ferien arbeitet, wird meist zeitlich begrenzt eingestellt. Diese sogenannte kurzfristige Beschäftigung darf maximal drei Monate oder 70 Arbeitstage pro Kalenderjahr umfassen, teilt die Rentenversicherung Baden-Württemberg mit. Die Höhe des Verdienstes ist dabei egal – es fallen keine Sozialversicherungsbeiträge an. Wichtig für Abiturienten: Nur wer direkt nach …