Barrierefreiheit

Erklärung zur Barrierefreiheit

Die Gemeinde Pfaffenhofen ist bemüht, ihre Webseite in Einklang mit § 10 Absatz 1 des Landes-Behindertengleichstellungsgesetztes (L-BGG) barrierefrei zugänglich zu machen. 

 

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Webseite "https://www.pfaffenhofen-wuertt.de".

 

1. Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

 

Diese Webseite ist teilweise mit § 10 Absatz 1 L-BGG vereinbar. Die Unvereinbarkeiten sind nachstehend aufgeführt.

 

2. Nicht barrierefreie Inhalte

 

Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus den folgenden Gründen nicht barrierefrei:

 

Unvereinbarkeit mit § 10 Absatz 1 L-BGG:

  • Anforderung 9.1.1.1 Nicht-Text-Inhalt
  • Anforderung 9.1.3.1 Info und Beziehungen
  • Anforderung 9.1.4.3 Kontrast (Minimum)
  • Anforderung 9.2.4.1 Blöcke überspringen
  • Anforderung 9.2.4.3 Fokus-Reihenfolge
  • Anforderung 9.2.4.4 Linkzweck (im Kontext)
  • Deutsche Gebärdensprache, § 10 Absatz 1 Satz 3 L-BGG i. V. m. § 4 BITV 2.0
  • Leichte Sprache, § 10 Absatz 1 Satz 3 L-BGG i. V. m. § 4 BITV 2.0
  • Barrierefreiheit von Dokumenten, § 2 Satz 2 L-BGG-DVO

Die derzeit bestehenden Mängel werden von uns schrittweise behoben.

 

3. Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

 

Diese Erklärung wurde am 24.08.2026 erstellt und beruht auf einer Selbstbewertung. 

 

4. Rückmeldung und Kontaktdaten

 

Sollten Sie auf unserer Webseite auf Barrieren stoßen, senden Sie uns bitte eine E-Mail mit einer kurzen Beschreibung, wo Ihnen welche Bariere aufgefallen ist und fügen (wenn möglich) den entsprechenden Link oder einen Screenshot bei.


Gemeinde Pfaffenhofen
Rodbachstraße 15
74397 Pfaffenhofen

 

Telefon: 07046 / 9620 0
Telefax: 07046 / 9620 20
E-Mail: bma@pfaffenhofen-wuertt.de

 

5. Schlichtungsverfahren

 

Wenn Sie der Meinung sind, dass diese Webseite nicht barrierefrei zugänglich ist, können Sie unsere in Ziffer 4 genannte Stelle oder Person darüber informieren.

 

Falls wir Ihnen nicht oder nicht zufriedenstellend innerhalb von vier Wochen ab Zugang Ihrer Anfrage antworten, können Sie sich an die Schlichtungsstelle des Landeszentrums Barrierefreiheit (LZ-BARR) wenden. Die Schlichtungsstelle erreichen Sie wie folgt:

 

Landeszentrum Barrierefreiheit
Schlichtungsstelle
Else-Josenhans-Straße 6
70173 Stuttgart
Telefon: 0711 123 39375
E-Mail: schlichtung@barrierefreiheit.bwl.de
Webseite: https://barrierefreiheit-bw.de/

 

Das Schlichtungsverfahren ist unentgeltlich.

 

Auf die Möglichkeit des Verbandsklagerechts nach § 12 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 L-BGG wird hingewiesen.