Das Landratsamt informiert | 08.07.2025
Wasserentnahme im Landkreis ab 3. Juli eingeschränkt
Aufgrund der anhalten Trockenheit hat das Landratsamt Heilbronn zum Schutz der oberirdischen Gewässer eine Allgemeinverfügung erlassen. Der wasserrechtliche Gemeingebrauch, also das Entnehmen von Wasser aus Seen, Bächen und Flüssen für Zwecke der Bewässerung, ist bis mindestens 30. September 2025 untersagt. Eine Verlängerung des Zeitraums ist bei weiterer Fortdauer der Trockenheit möglich. Weiterhin …