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Amtlich Pfaffenhofen
Amtlich Pfaffenhofen | 26.08.2025
3. Grundsteuerrate für das Jahr 2025 war fällig
Die 3. Rate für die Grundsteuer 2025 war am 15. August 2025 fällig. Die Höhe der fälligen Rate ist aus dem letzten Grundsteuerbescheid ersichtlich. Wenn Sie uns eine Abbuchungsermächtigung erteilt haben, wurde die Steuerschuld termingerecht abgebucht. Haben Sie keine Abbuchungsermächtigung erteilt, bitten wir die Grundsteuer unter Angabe des Buchungszeichens zu überweisen. Falls die Zahlungstermine nicht eingehalten werden, sind wir rechtlich gehalten, Säumniszuschläge und Mahngebühren zu verlangen. Abbuchungsermächtigungen sind beim Bürgermeisteramt Pfaffenhofen, Zimmer 1 erhältlich. Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an das Bürgermeisteramt Pfaffenhofen, Zimmer Nr. 1, Frau Stark, Tel. 07046/9620-26 oder per E-Mail Stefanie.Stark@pfaffenhofen-wuertt.de.