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Amtlich Pfaffenhofen
Amtlich Pfaffenhofen | 07.11.2025
Pachtzins zum 11. November 2025 fällig
Am 11. November 2025 ist der Pachtzins fällig. Die Höhe der Pacht ist aus der letzten Pachtrechnung ersichtlich. Bei Zahlungspflichtigen, die am Einzugsverfahren teilnehmen, wird der fällige Betrag abgebucht. Die übrigen Zahlungspflichtigen werden gebeten, die fällige Jahresrate fristgerecht durch Überweisung unter Angabe des Buchungszeichens zu begleichen. Bei nicht fristgerechter Zahlung sind wir vom Gesetzgeber gezwungen, Säumniszuschläge und Mahngebühren zu verlangen. Aus Umweltschutzgründen verzichten wir auf den jährlichen Versand der Pachtzinsbescheide. Diese behalten ihre Gültigkeit bis eine Änderung eintritt. Bei Fragen wenden Sie sich an Frau Stark, Tel. 9620-26 oder per Email: Stefanie.Stark@pfaffenhofen-wuertt.de.







