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Amtlich Pfaffenhofen

Amtlich Pfaffenhofen | 08.11.2025

Räum- und Streupflicht

Eis und Minustemperaturen bedeuten für die Mitarbeiter unseres Bauhofes ständige Bereitschaft und stundenlange Arbeit in oft eisiger Kälte, um die Straßen befahrbar zu halten. Bitte achten Sie darauf, beim Parken genügend Platz für Räum- und Streufahrzeuge zu lassen.

Räum- und Streupflicht für Grundstückseigentümer und Mieter:

Alle Gehwege an Ihrem Grundstück müssen von Schnee und Eis befreit sein – mindestens 1,20 m Breite für sicheren Begegnungsverkehr. Bei einseitigen Gehwegen sind nur die anliegenden Eigentümer/Mieter zuständig. Fehlen Gehwege, müssen Flächen am Fahrbahnrand (1,50 m breit) geräumt werden, auch auf unbebauten Grundstücken. Räumzeiten: werktags bis 7 Uhr, sonn- und feiertags bis 8 Uhr. Bei anhaltendem Schneefall/Eisglätte ist eine regelmäßige Räumung bis 22 Uhr erforderlich. Straßenrinnen und Einläufe müssen bei Tauwetter frei bleiben. Umweltfreundliche Streumittel verwenden: Sand, Splitt oder Granulat. Salz nur sparsam an Gefällstrecken, Treppen, Rampen oder bei Eisregen. Bitte haben Sie Verständnis, dass trotz aller Sorgfalt durch den Winterdienst gelegentlich Zufahrten oder Gehwege wieder zugeschneit werden.

Nachbarschaftshilfe:

Zeigen Sie soziales Engagement und helfen Sie ihren Nachbarn, die gesundheitlich nicht mehr so fit und kräftig sind. Für sie ist das Schippen und Reinigen der Gehwege nicht nur eine große Belastung, sondern mit höherem Alter auch eine zunehmende Gefahr. Daher appellieren wir an die Jungen und Fitten unter Ihnen, Ihren Nachbarinnen und Nachbarn unter die Arme zu greifen!