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Amtlich Pfaffenhofen

Amtlich Pfaffenhofen | 05.12.2025

Ergebnisse der Verkehrsschau in Pfaffenhofen

Im Zuge der regelmäßig stattfindenden Verkehrsschau wurden verschiedene Bereiche im Gemeindegebiet überprüft. Ziel war es, die Verkehrssicherheit für alle Verkehrsteilnehmer weiter zu verbessern. Nachfolgend finden Sie die wichtigsten Ergebnisse sowie die von der Verkehrsbehörde des Landratsamts Heilbronn beschlossenen Maßnahmen:

Rodbachstraße – Rathausseite (nördlicher Teil)

Durch die neue Ortsumfahrung ist die Rodbachstraße in zwei Teile geteilt. Der nördliche Abschnitt endet nun als Sackgasse an der Fußgängerampel. Die dort eingesetzten anthrazitfarbenen Poller – mit Ketten verbunden, um ein Überfahren der Fläche zu verhindern – sind im Dunkeln schlecht sichtbar.
Um die Sicherheit zu erhöhen, erhalten alle Poller reflektierende silberne Manschetten. Zudem wird eine zweite Kette entfernt, um einen breiteren Durchgang für Radfahrer, insbesondere mit Anhänger, zu schaffen. Fußgänger werden weiterhin sicher über den Gehweg geführt. Auch in der Südstraße werden die Poller mit reflektierender Folie versehen und eine Kette entfernt, um Radfahrern das Passieren zu erleichtern.

Rodbachstraße – Gewerbegebiet (südlicher Teil)

An der Ausfahrt aus der Rodbachstraße auf die L 1103 wurde bemängelt, dass die Sicht auf den von links kommenden Verkehr stark eingeschränkt ist. Ursache sind private Einfriedungen sowie ein Schaltschrank.
Ein Verkehrsspiegel wird nach langer Diskussion nicht empfohlen, da dieser bei ungünstigen Wetterbedingungen sowie durch verzerrte Sicht mehr Risiken als Nutzen birgt. Stattdessen wird zum Schutz aller Verkehrsteilnehmer ein „Stopp“-Schild (Zeichen 206) angeordnet.
Zudem wird ein Wegweiser zum Rodbachhof ergänzt. Die innerörtlichen Wegweiser zu den Betrieben im Gewerbegebiet Bruch sollen ebenfalls wieder installiert werden.

Bahnhofstraße – Fußgängerquerung

Da parkende Fahrzeuge die Sicht an der barrierefrei ausgebauten Querungsstelle behindern – insbesondere für Schulkinder – wird ein eingeschränktes Haltverbot eingerichtet.

Bahnhofstraße / Maulbronner Straße – Sichtbeziehungen

Durch bauliche Veränderungen im Zuge der Ortsumfahrung ist die Einmündung nun unübersichtlicher. Ein Verkehrsspiegel wird dennoch nicht empfohlen. Stattdessen soll geprüft werden, ob Markierungen die Aufstellflächen der Fahrzeuge verbessern können. Ein Hereintasten in die Fahrbahn ist weiterhin möglich, sodass weitere Maßnahmen nicht notwendig sind.

Rodbachstraße – Sackgassenbeschilderung

Da sich LKW aufgrund der früher durchgängigen Straßenführung immer wieder in den nördlichen Bereich der Rodbachstraße verirren, wird an der Einmündung zur Maulbronner Straße ein deutlich sichtbares Sackgassenschild („Sackgasse, für Radfahrer und Fußgänger durchlässig“) angebracht.

Werbeanlagen entlang der L 1103

Die Gemeinde möchte auch weiterhin auf kulturelle und gemeindliche Veranstaltungen hinweisen. Da Werbeanlagen entlang von Landesstraßen außerorts grundsätzlich nicht zulässig sind, wurde ein Kompromiss gefunden:
Zwei feste Standorte – je Fahrtrichtung einer – werden für wechselnde gemeindliche Werbung zugelassen. Private Werbung ist künftig nicht mehr erlaubt und wird entfernt.

L 1103 / Obere Gehrnstraße – Geschwindigkeitsbeschränkung

Eine Reduzierung auf 50 km/h ist an dieser Einmündung rechtlich nicht möglich, da es sich straßenrechtlich weiterhin um einen außerörtlichen Bereich handelt. Die bestehende Regelung (70 km/h) bleibt daher bestehen.