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Amtlich Pfaffenhofen

Amtlich Pfaffenhofen | 30.01.2026

Öffentliche Wahlbekanntmachung

Durch die Veröffentlichung auf der Homepage der Gemeinde Pfaffenhofen unter Themen im Ort – Öffentliche Bekanntmachungen wurde Folgendes bekannt gegeben:

- Bekanntmachung über das Recht auf Einsicht in das Wählerverzeichnis und die Erteilung von Wahlscheinen für die Wahl zum Landtag am 8. März 2026

Das Wählerverzeichnis zur Landtagswahl für die Gemeinde Pfaffenhofen steht allen Wahlberechtigten zur Einsichtnahme zur Verfügung:
Zeitraum: 16.02.2026 bis 20.02.2026
Ort: Rathaus Pfaffenhofen, Einwohnermeldeamt, Zimmer 1 (rollstuhlgerecht), Rodbachstraße 15, 74397 Pfaffenhofen
Öffnungszeiten: Während der allgemeinen Öffnungszeit

Jeder Wahlberechtigte kann die Richtigkeit oder Vollständigkeit seiner Daten im Wählerverzeichnis überprüfen. Wer das Wählerverzeichnis für unrichtig oder unvollständig hält, kann bis spätestens 20.02.2026 bis 12:00 Uhr, bei der Gemeinde Pfaffenhofen, Rodbachstraße 15, 74397 Pfaffenhofen Einspruch einlegen.

Weitere Informationen finden Sie in der öffentlichen Bekanntmachung auf unserer Homepage: www.pfaffenhofen-wuertt.de