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Amtlich Pfaffenhofen
Amtlich Pfaffenhofen | 08.05.2026
Änderungen am Grundbesitz
Wenn Ihnen Grundbesitz gehört und sich daran Änderungen ergeben, müssen Sie beim Finanzamt eine sogenannte„Grundsteueränderungsanzeige“ abgeben. Und zwar, ohne dass Sie das Finanzamt hierzu gesondert auffordert.
1. Sie müssen eine Anzeige bis 31. März des Folgejahres abgeben, wenn mindestens einer der nachstehenden Änderungsgründe vorliegt:
der Grundsteuerwert ändert sich
Beispiel 1: Zu einem bestehenden Grundstück wird eine Teilfläche hinzugekauft oder es wird eine Teilfläche verkauft.
Beispiel 2: Für ein unbebautes Grundstück ändert sich der Entwicklungszustand (aus auerwartungsland wird Rohbauland bzw. aus Rohbauland wird baureifes Land).
die Vermögensart ändert sich
Beispiel: Ein landwirtschaftliches Grundstück wird in eine Baulandumlegungeinbezogen.
es haben sich Tatsachen ergeben, die zu einer erstmaligen Feststellung führenkönnen
Beispiel 1: Ein Grundstück mit einem Mehrfamilienhaus wird in Eigentumswohnungenaufgeteilt.
Beispiel 2: Ein Grundstück wird in mehrere neue Grundstücke geteilt.
es haben sich Tatsachen ergeben, die zu einer Aufhebung des Grundsteuerwertsführen können
Beispiel: Mehrere Grundstücke werden zusammengelegt.
die Voraussetzungen für eine Ermäßigung der Steuermesszahl wegfallen oder
Beispiel: Ein Gebäude wird nicht mehr überwiegend zum Wohnen genutzt.
sich die Nutzungen oder die Eigentumsverhältnisse eines ganz oder teilweise vonder Grundsteuer befreiten Grundstücks ändern und dies zu einer Änderung oder zum Wegfall der Steuerbefreiung führen kann.
Beispiel: Ein bisher von der Kirche genutztes Grundstück wird an ein gewerblichesUnternehmen vermietet oder verkauft.
2. Bei folgenden Änderungen müssen Sie keine Anzeige abgeben:
Eigentümerwechsel
Änderungen von Bodenrichtwerten durch die Gutachterausschüsse
Errichtung eines Gebäudes bzw. dessen Abbruch, bauliche Veränderungen an einemeventuell vorhandenen Gebäude
Die Anzeige muss grundsätzlich in elektronischer Form erfolgen. Das können Sie über das Portal"
"Mein ELSTER" machen. Hierfür stellt Ihnen die Finanzverwaltung im Portal "Mein ELSTER" das elektronische Formular „Grundsteueränderungsanzeige“ zur Verfügung.
Wenn Sie schon Ihre Grundsteuererklärung über "Mein ELSTER" abgegeben haben, können Sie einfach die Daten daraus übernehmen, soweit erforderlich anpassen und digital ans Finanzamtübermitteln.
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