Bundes-Coronavirus-EinreiseVerordnung
Von Donnerstag, 13. Mai 2021 an, gilt bundesweit die Bundes-Coronavirus-Einreiseverordnung.
Hier finden Sie die Verordnung.
Das Sozialministerium hat gestern Abend die Verordnung zur Aufhebung der Corona-Verordnung Einreise-Quarantäne (CoronaVO EQ) notverkündet. Die CoronaVO EQ wird somit ab dem 13. Mai von der Coronavirus-Einreiseverordnung des Bundes abgelöst. Damit wird die Quarantänepflicht nach Einreise bundeseinheitlich geregelt. Die in Baden-Württemberg bereits geltenden Ausnahmen von der Quarantänepflicht nach der Einreise aus einem Risikogebiet für geimpfte und genesene Personen gelten nun bundesweit. Insbesondere sind folgende Regelungsinhalte „neu“:
- Geimpfte und genesene Personen sind solchen Personen mit einem negativen
Testnachweis gleichgestellt. Dies gilt allerdings nicht bei Einreisenden, die sich in
den letzten zehn Tagen vor der Einreise in einem Virusvariantengebiet aufgehalten
haben. Diese benötigen bei der Einreise zwingend einen Negativtest, zudem gelten
strengere Regelungen bei den Ausnahmen von der Quarantänepflicht.
- Die Quarantänedauer beträgt zwar weiterhin grundsätzlich zehn Tage, allerdings
kann die Quarantäne bei Einreise aus einem normalen Risikogebiet vor dem Ablauf
von zehn Tagen von genesenen, geimpften oder getesteten Personen beendet
werden, wenn diese den entsprechenden Nachweis über das Einreiseportal
übermittelt haben. Nach Aufenthalt in Hochinzidenzgebieten kann eine Testung
frühestens fünf Tage nach Einreise vorgenommen werden. Für die Einreise aus
einem Virusvariantengebiet gilt grundsätzlich eine Quarantänedauer von 14 Tagen.
- In Baden-Württemberg gilt ab dem 13. Mai „wieder“ die sogenannte 24-Stunden-
Regelung ohne Einschränkungen, sodass eine quarantänefreie Einreise
grundsätzlich möglich ist. Bei der Einreise aus einem Hochinzidenzgebiet oder
Virusvariantengebiet für weniger als 24 Stunden muss allerdings bei der Einreise
ein Negativtest mitgeführt werden.