Mängel und Hinweise können

der Gemeindeverwaltung  auch über das Online-Formular mitgeteilt werden

Wohnungsgeberbestätigung

Personen, die eine Wohnung neu beziehen, müssen sich innerhalb von zwei Wochen nach dem Umzug bei der Gemeindeverwaltung anmelden.

Bei der Anmeldung ist eine Bescheinigung des Wohnungsgebers über den Bezug der Wohnung vorzulegen.

 

 

Führungszeugnis online beantragen:

Mit der Einführung des neuen elektronischen Personalausweises gibt es nun auch die Möglichkeit, beim Bundesamt für Justiz bestimmte Anträge online zu stellen.

Weitere Informationen und was Sie hierzu benötigen finden Sie unter:

 

www.fuehrungszeugnis.bund.de

Flyer mit Infos zum Beantragen des Führungszeugnisses finden Sie hier.