Bauamt

In der Regel müssen alle baulichen Veränderungen mit dem Bauamt abgestimmt werden. Für die meisten besteht auch eine Genehmigungs- bzw. Anzeigepflicht. Über die geltenden baurechtlichen Regelungen und die Bebauungspläne können Sie sich bei Frau Richarz, Bauamt Pfaffenhofen erkundigen.

Auskunft aus dem Baulastenverzeichnis

Die Gemeindeverwaltung führt ein Verzeichnis aller Baulasten in der Gemarkung. Ob und welche Baulasten auf einem Grundstück eingetragen sind, erfahren Sie beim Bauamt bei Frau Richarz. Baulasten können das Bauen auf einem Grundstück erschweren.

Baurechtliche Anträge und Bauanzeigen

Baurechtliche Anträge und Bauanzeigen im Kenntnisgabeverfahren sind direkt beim Landratsamt Heilbronn einzureichen. Das Landratsamt ist die zuständige Baurechtsbehörde und beantwortet gern Ihre Fragen rund ums Bauen.

 

Virtuelles Bauamt Baden-Württemberg (ViBa) im Landratsamt Heilbronn

 

Digitale Bauanträge, für welche das Landratsamt Baugenehmigungsbehörde ist, sind über die Plattform „Virtuelles Bauamt Baden Württemberg“ (ViBa) einzureichen. 

 

Für die Nutzung von ViBa BW ist eine BundID für den Bauherrn und ein Unternehmenskonto für den Planverfasser erforderlich. Da ein Teil der Zugangsdaten einmalig postalisch versendet wird, wird empfohlen, 14 Tage Vorlaufzeit für die erste Antragstellung einzuplanen.

 

Mit der BundID bzw. mit dem Unternehmenskonto können Sie sich auf der Plattform ViBa BW des Landratsamtes anmelden und diese nutzen:

 

https://bw.digitalebaugenehmigung.de/lk-heilbronn

 

Weitere Informationen, Anleitungen und Hilfestellungen zur Nutzung der BundID finden Sie auf der Homepage des Landratsamtes: www.landkreis-heilbronn.de/baurechtliche-verfahren.

Grundstücksangelegenheiten

Wenn Sie ein Grundstück kaufen oder verkaufen, erben oder aus anderen Gründen den Wert Ihres Grundstücks wissen möchten, hilft Ihnen ein Grundbuchauszug weiter. Darin stehen die Lage und Größe des Grundstücks, aber auch Belastungen wie Geh- und Fahrrechte, Leitungsrechte oder Grundschulden. Einen Grundbuchausdruck oder die Einsicht in ein Grundbuch erhalten Sie bei Frau Matschkowiak.


Um Aussagen über den Wert eines Grundstückes treffen zu können, kann zunächst der Bodenrichtwert herangezogen werden. Außerdem besteht die Möglichkeit durch den Gutachterausschuss ein Wertgutachten erstellen zu lassen. Anfragen und Anträge nimmt die Stadtverwaltung Eppingen (Tel.: 07262 920 1254 , E-Mail: gutachterausschuss@eppingen.de) gerne entgegen.


Des Weiteren können Baulasten auf dem Grundstück relevant sein oder Altlasten bestehen.  Eine Auskunft bezüglch Baulasten oder Altlasten erhalten Sie bei Frau Richarz.

Wasserversorgung und Abwasserversorgung

Alle Grundstücke müssen an die öffentliche Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung angeschlossen werden.
Wenn Sie die Wasser- oder Abwasserleitungen neu einrichten, ändern oder entfernen, informieren Sie bitte die Frau Richarz in der Gemeindeverwaltung mit folgendem Antrag.