Gewerbeamt
Gewerbebetriebe sind bei der Gemeindeverwaltung anzumelden. Das gilt sowohl für selbstständige Personen als auch für eingetragene Firmen. Freie Berufe, wie der des Rechtsanwaltes oder Arztes, sind von der Meldepflicht ausgenommen.
Die Gemeinde nimmt die Gewerbemeldungen auf. Für die Gewerbeüberwachung ist das Landratsamt Heilbronn zuständig. Wenn Sie Fragen haben, können Sie sich telefonisch oder per E-Mail an die Kolleginnen Frau Moosherr und Frau Stark vom Bürgerbüro melden.
Für eine Gewerbeanmeldung benötigen Sie ein Ausweisdokument. Die weiteren Unterlagen erfragen Sie direkt beim Bürgerbüro Frau Moosherr oder Frau Stark.
Gebühren:
Gewerbeanmeldung 15 Euro
Gewerbeummeldung 10 Euro
Gewerbeabmeldung 10 Euro
Bei Fragen zu einer Anzeige eines vorübergehenden Gaststättengewerbes aus besonderem Anlass wedne Sie sich an das Bürgerbüro Frau Moosherr oder Frau Stark.
- Formular/Anzeige eines vorübergehenden Gaststättengewerbes aus besonderem Anlass
- Info zur Anzeige eines vorübergehenden Gaststättengewerbes aus besonderem Anlass







