Gewerbeamt

Gewerbebetriebe sind bei der Gemeindeverwaltung anzumelden. Das gilt sowohl für selbstständige Personen als auch für eingetragene Firmen. Freie Berufe, wie der des Rechtsanwaltes oder Arztes, sind von der Meldepflicht ausgenommen.

 

Die Gemeinde nimmt die Gewerbemeldungen auf. Für die Gewerbeüberwachung ist das Landratsamt Heilbronn zuständig. Wenn Sie Fragen haben, können Sie sich telefonisch oder per E-Mail an die Kolleginnen  Frau Moosherr und Frau Stark vom Bürgerbüro melden.

Anmeldung, Ummeldung, Abmeldung

Für eine Gewerbeanmeldung benötigen Sie ein Ausweisdokument. Die weiteren Unterlagen erfragen Sie direkt beim Bürgerbüro Frau Moosherr oder Frau Stark

 

 

Gebühren:

Gewerbeanmeldung 15 Euro

Gewerbeummeldung 10 Euro

Gewerbeabmeldung 10 Euro

 

Anzeige eines vorübergehenden Gaststättengewerbes aus besonderem Anlass

Bei Fragen zu einer Anzeige eines vorübergehenden Gaststättengewerbes aus besonderem Anlass wedne Sie sich an das  Bürgerbüro Frau Moosherr oder Frau Stark