Standesamt

Die standesamtlichen Ereignisse Geburt, Eheschließung und Sterbefall werden in Deutschland in Registern geführt. Diese Register werden auf dem Standesamt aufbewahrt und fortgeführt, an dem das Ereignis stattgefunden hat. Bitte beachten Sie, dass bei Standesamtsfällen im Regelfall nur Urkunden neueren Datums (maximal 6 Monate alt) als Nachweis verwendet werden können.

 

Außerdem ist das Standesamt in Baden-Württemberg auch für die Entgegennahme von Kirchenaustritten zuständig.

 

Zu den häufigsten Anfragen auf dem Standesamt haben wir eine kleine Zusammenstellung für Sie bereitgestellt. Für eine persönliche Beratung können Sie sich an unser Standesamt, Frau Merk oder Frau Matschkowiak wenden.

Wir bitten um Terminvereinbarungen, da das Standesamt nicht durchgehend besetzt ist!

Geburt

Da die meisten Kinder im Krankenhaus geboren werden, ist für die Beurkundung beim Standesamt des Geburtsortes Folgendes erforderlich:

  • Geburtsurkunde und Meldebescheinigung der Mutter
  • Geburtsurkunde und Meldebescheinigung des Vaters
  • Eheurkunde (bei verheirateten Eltern)
  • Namenserklärung, unterschrieben von den sorgeberechtigten Eltern
  • Vaterschaftsanerkennung (bei unverheirateten Eltern)

Für weitere Informationen zur Bestimmung des Kindsnamens können Sie sich unser Erklärvideo ansehen.

Vaterschaftsanerkennung

Wenn Sie Vater eines nicht ehelichen Kindes sind, können Sie Ihre Vaterschaft anerkennen. Das muss öffentlich beurkundet werden.

 

Erforderliche Unterlagen


für die Erklärung des Vaters:

  • Personalausweis oder Reisepass des Vaters
  • vor der Geburt: Nachweis des voraussichtlichen Geburtsdatums des Kindes (zum Beispiel Mutterpass)
    nach der Geburt: Geburtsurkunde des Kindes


für die Zustimmung der Mutter:

  • Personalausweis oder Reisepass der Mutter
    erfolgt die Zustimmung getrennt von der Anerkennung:
  • beglaubigte Kopie der Anerkennungserklärung des Vaters
  • vor der Geburt: Nachweis des voraussichtlichen Geburtsdatums des Kindes (zum Beispiel Mutterpass)
    nach der Geburt: Geburtsurkunde des Kindes
Eheschließung

Vor einer Trauung in Deutschland müssen Sie die Eheschließung bei Ihrer Wohnortgemeinde anmelden.

 

Dort wird geprüft, ob alle Voraussetzungen für die Ehe erfüllt sind. Da es viele verschiedene Möglichkeiten bei den Ehevoraussetzungen gibt, bitten wir Sie, das Formular auszufüllen und an unsere Standesbeamtinnen zu senden. Anschließend erfahren Sie, welche Urkunden und Nachweise Sie einreichen müssen.

 

Sobald die Eheschließung angemeldet ist, kann die Trauung innerhalb von 6 Monaten stattfinden. In Pfaffenhofen können Eheschließungen im Trauzimmer oder Sitzungssaal durchgeführt werden.

 

Wenn Sie im Ausland heiraten möchten, informieren Sie sich bitte bei dem zuständigen Eheschließungsstandesamt über die erforderlichen Unterlagen.

 

Für weitere Informationen zur Bestimmung des Ehenamens können Sie sich unser Erklärvideo ansehen.

 

Sterbefall

In der Regel übernimmt der Bestatter, den die Angehörigen beauftragt haben, die Beurkundung des Sterbefalls. Beim Standesamt des Sterbeortes müssen ein Ausweis sowie möglichst alle verfügbaren Urkunden zur Geburt und zu Eheschließungen oder Lebenspartnerschaften des Verstorbenen vorgelegt werden.

Personenstandsurkunden

Urkunden zu Geburten, Eheschließungen und Sterbefällen können jederzeit ausgestellt werden.

 

Zuständig ist immer das Standesamt des jeweiligen Ereignisortes – eine Geburtsurkunde erhalten Sie also beim Standesamt Ihres Geburtsortes.

 

Die Gebühr beträgt je Urkunde 20 €.

Kirchenaustritt

In Baden-Württemberg erfolgt der Kirchenaustritt beim Standesamt des Wohnortes. Dafür benötigen Sie Ihren Personalausweis oder Reisepass. Die Gebühr beträgt 50 €.