Rechnungsamt

Um Ihnen den Zahlungsverkehr mit der Gemeinde Pfaffenhofen zu erleichtern und Sie über weitere Leistungen des Rechnungsamts zu informieren, haben wir für Sie auf dieser Seite hilfreiche Hinweise und Formulare zusammengestellt.

 

Bei Fragen stehen Ihnen Frau Stark oder Frau Köhler gerne zur Verfügung. 

Abrechnung von Wasser- und Abwassergebühren

Bei Fragen rund um die Wasser- und Abwassergebühren dürfen Sie sich an Frau Stark wenden.

 

Die Wasser- und Abwassergebühren finden Sie hier!

 

Hier können Sie das SEPA-Lastschriftmandat für den Bankeinzug herunterladen.

 

Anmeldung, Ummeldung und Abmeldung von Hunden

Wer einen Hund hält, der älter als drei Monate ist, muss dies innerhalb eines Monats nach Beginn der Haltung oder nachdem der Hund drei Monate alt geworden ist, der Gemeinde schriftlich melden. Dabei ist auch die Hunderasse anzugeben.

 

Wenn die Hundehaltung endet, muss dies ebenfalls innerhalb eines Monats schriftlich gemeldet werden. Die Meldungen nimmt Frau Stark entgegen. 

 

Die Höhe der Hundesteuer, die Formulare zur Anmeldung oder zur Abmeldung eines Hundes erhalten Sie hier!

 

Hier können Sie das SEPA-Lastschriftmandat für den Bankeinzug herunterladen.

Gewerbesteuer

Die Gewerbesteuer wird auf den Gewerbeertrag erhoben. Das ist der Gewinn aus dem Gewerbebetrieb abzüglich beziehungsweise zuzüglich bestimmter Beträge. Er gibt die Ertragskraft Ihres Betriebs wieder.

Die Gewinnermittlung erfolgt nach den Regeln des Einkommensteuer- und des Körperschaftsteuergesetzes.

 

Die Einnahmen aus der Gewerbesteuer fließen an die Gemeinde Pfaffenhofen.


Die Realsteuer-Hebesätze in Pfaffenhofen finden Sie hier!

 

Für Fragen steht Ihnen im Rathaus Frau Stark zur Verfügung. 

 

Hier können Sie das SEPA-Lastschriftmandat für den Bankeinzug herunterladen.

Grundsteuer

Die Grundsteuer ist eine Steuer auf das Eigentum an Grundstücken und deren Bebauung. Die Steuereinnahmen kommen den Gemeinden zugute, welche auch die Höhe der Steuer durch den Hebesatz festlegen.

 

Die Grundsteuer gliedert sich in die Grundsteuer A und B. Die Grundsteuer A wird dabei auf landwirtschaftliche Flächen, die Grundsteuer B auf bebaute und bebaubare Flächen erhoben.


Die Realsteuer-Hebesätze in Pfaffenhofen finden Sie hier!

 

Für Fragen steht Ihnen im Rathaus Frau Stark zur Verfügung. 

 

Hier können Sie das SEPA-Lastschriftmandat für den Bankeinzug herunterladen.

Verpachtung

Bei Interesse melden Sie sich bitte bei Frau Stark. Der Pachtzins wird zum 11. November jeden Jahres fällig und wird vom Konto abgebucht.

 

Hier können Sie das SEPA-Lastschriftmandat für den Bankeinzug herunterladen.