Bürgerbüro
Auf dieser Seite finden Sie alles zu den Themen Ausweise und Pässe, Personalausweis, Reisepass, Meldepflicht, Meldeauskunft und Führungszeugnis.
Persönlich, telefonisch oder per E-Mail stehen Ihnen bei Fragen oder Unklarheiten die Kolleginnen Frau Moosherr
und Frau Stark vom Bürgerbüro gerne zur Verfügung.
Vom 1. Mai 2025 an sind in Deutschland nur noch digitale Passbilder erlaubt. Die neuen gesetzlichen Vorgaben sollen die Gefahr von Fälschungen und Manipulationen unter anderem durch das sogenannte Morphing verhindern.
Für Kinder ab 6 Jahren*, Jugendliche und Erwachsene steht im Bürgerbüro zur Erstellung der digitalen Lichtbilder eine spezielle Fotostation zur Verfügung.
Alternativ können die Fotos auch bei einem Fotografen oder der Drogeriemarktkette dm mit Anbindung an eine zertifizierte Fotocloud aufgenommen werden. In diesem Fall wird das Lichtbild über einen QR-Code direkt und sicher an die zuständige Behörde übermittelt. Dieser QR-Code muss bei Beantragung vorgelegt werden.
*Die Aufnahme von Kindern unter 6 Jahren ist an der Fotostation im Bürgerbüro aktuell technisch noch nicht möglich - hier muss grundsätzlich ein QR-Code mitgebracht werden!
Gebührenregelung:
Für die Erstellung eines digitalen Lichtbilds direkt in der Behörde wird eine Gebühr von 6,00 Euro erhoben.
Ausnahme Führerschein:
Für die Führerscheinangelegenheiten wird weiterhin ein ausgedrucktes biometrisches Lichtbild bei der Antragstellung benötigt.
Deutsche sind verpflichtet ab 16 Jahren einem Ausweis mit sich zu führen. Dazu ist ein Personalausweis oder Reisepass bei der Gemeindeverwaltung zu beantragen.
Bei Reisen ins Ausland sollten Sie immer Ausweisdokumente mit sich führen. In vielen Ländern ist der Personalausweis nicht ausreichend und es wird ein Reisepass verlangt. Bevor Sie eine Reise antreten, sollten Sie sich daher über die Einreisebestimmungen des jeweiligen Staates informieren. Auf den Seiten des Auswärtigen Amts erfahren Sie welche Ausweisdokumente zur Einreise in die einzelnen Länder benötigt werden und ob Sicherheitswarnungen bestehen.
Sie haben auf dem Rathaus ein neues Ausweisdokument (Personalausweis/Reisepass) beantragt? Dann können Sie ab sofort bei uns Ihre Handynummer oder E-Mailadresse hinterlegen und Sie erhalten eine automatische Info, sobald Ihr Ausweisdokument abholbereit ist.
Als zusätzlichen Service können Sie auch jederzeit den Bearbeitungsstatus des Dokuments hier abfragen.
Ein Personalausweis kann nur persönlich beantragt werden. Bei Kindern unter 16 Jahren muss bei der Beantragung zusätzlich ein gesetzlicher Vertreter anwesend sein, der sich ausweisen muss.
Für die Beantragung eines Personalausweises benötigen Sie ein aktuelles digitales, biometrisches Passfoto. Dieses kann für Kinder ab 6 Jahren, Jugendliche und Erwachsene auch direkt im Bürgerbüro aufgenommen werden. Außerdem ist der bisherige Personalausweis vorzulegen. Sollte kein Ausweis vorhanden sein, wird stattdessen eine Geburtsurkunde oder – bei Verheirateten – die Heiratsurkunde benötigt.
Bei Kindern unter 16 Jahren ist die Zustimmung beider sorgeberechtigten Personen erforderlich. Bei alleinigem Sorgerecht ist eine Bescheinigung des Jugendamtes vorzulegen.
Von der Beantragung bis zur Abholung auf der Gemeindeverwaltung dauert die Fertigstellung des Ausweises ca. 2 - 3 Wochen.
Gebühren:
unter 24 Jahre: 27,60 €, Gültigkeit 6 Jahre
über 24 Jahre: 46,00 €, Gültigkeit 10 Jahre
Digitales Lichtbild: 6,00 €
Ein Reisepass kann nur persönlich beantragt werden. Bei unter 18-Jährigen muss bei der Beantragung zusätzlich ein gesetzlicher Vertreter anwesend sein, der sich ausweisen muss.
Für die Beantragung eines Reisepasses benötigen Sie ein aktuelles digitales, biometrisches Passfoto. Dieses kann für Kinder ab 6 Jahren, Jugendliche und Erwachsene auch direkt im Bürgerbüro aufgenommen werden. Außerdem ist der bisherige Reisepass oder der Personalausweis vorzulegen. Sollte kein Ausweis vorhanden sein, wird stattdessen eine Geburtsurkunde oder – bei Verheirateten – die Heiratsurkunde benötigt.
Von der Beantragung bis zur Abholung auf der Gemeindeverwaltung dauert die Fertigstellung des Reisepasses ca. 4 - 5 Wochen. Ein Express-Reisepass ist meist bereits nach ca. 4 Werktagen fertig.
Gebühren:
unter 24 Jahre: 37,50 €, Gültigkeit: 6 Jahre
über 24 Jahre: 70,00 €, Gültigkeit: 10 Jahre
Digitales Lichtbild: 6,00 €
Zusätzliche Kosten:
Express-Reisepass: 32 €
Wir nehmen gerne Ihre Anträge für einen Führerschein sowie für den Umtausch Ihres Führerscheins entgegen.
Für Führerscheinangelegenheiten wird weiterhin ein ausgedrucktes biometrisches Lichtbild bei der Beantragung benötigt.
Die Gebühr im Rathaus beträgt 5,10 Euro.
Weitere Informationen erhalten Sie bei der Führerscheinstelle des Landkreises Heilbronn.
Ein Führungszeugnis ist persönlich, unter Vorlage eines Ausweisdokumentes, im Bürgerbüro zu beantragen.
Bitte beachten Sie, dass für ein erweitertes Führungszeugnis ein Nachweis vorzulegen ist.
Gebühr:
13 Euro
Auskunftsersuchen müssen schriftlich beim Bürgerbüro beantragt werden.
Gebühr:
5 Euro
Eine Meldebescheinigung erhalten Sie persönlich unter Vorlage eines Ausweisdokuments.
Gebühr:
5 Euro
Für alle Menschen, die in Deutschland wohnen, gilt eine Meldepflicht. Personen, die eine Wohnung neu beziehen, müssen sich innerhalb von zwei Wochen nach dem Umzug bei der Gemeindeverwaltung anmelden. Auch Umzüge innerhalb der Gemeinde müssen gemeldet werden. Eine Rückmeldung an die letzte Wohngemeinde erfolgt automatisch.
Bei der Anmeldung ist eine Bescheinigung des Wohnungsgebers über den Bezug der Wohnung vorzulegen.
Abmeldungen auf dem Rathaus sind nur noch bei einem Wegzug ins Ausland notwendig. Außerdem bei Personen, die mehrere Wohnungen angemeldet haben und davon eine abgemeldet werden soll.







